(1) Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
(2) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird. Kreiswahlvorschläge der in § 18 Abs. 2 genannten Parteien müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muß im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Das Erfordernis von 200 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten.
(3) Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.
(4) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Kreiswahlvorschläge ein Kennwort enthalten.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerfG, Beschluss vom 13.04.2021 - 2 BvE 1/21Eingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de · 13. April 2021
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/2509 - Gesetzentwurf: Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 5. Juni 2018
- 2. 19/5200 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 23. Oktober 2018
- 3. 19/22894 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 29. September 2020
- 4. 19/29281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 4. Mai 2021
- 5. 19/31102 - Beschlussempfehlung und Bericht: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 6. 19/29762 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 7. 19/25816 - Antrag: Feststellung gemäß § 52 Absatz 4 Satz 1 des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 8. 19/26009 - Verordnung: Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung)Bundestag Drucksachen · 19. Januar 2021