(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- 1.
- entgegen § 11 ohne wichtigen Grund ein Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht oder
- 2.
- entgegen § 32 Abs. 2 Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist
- 1.
- bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1
- a)
- der Kreiswahlleiter, wenn ein Wahlberechtigter das Amt eines Wahlvorstehers, stellvertretenden Wahlvorstehers oder eines Beisitzers im Wahlvorstand oder im Kreiswahlausschuß,
- b)
- der Landeswahlleiter, wenn ein Wahlberechtigter das Amt eines Beisitzers im Landeswahlausschuß,
- c)
- der Bundeswahlleiter, wenn ein Wahlberechtigter das Amt eines Beisitzers im Bundeswahlausschuß
- 2.
- bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 2 der Bundeswahlleiter.
Fachbeiträge • 1
- 1. Prof. Dr. Kristina Peters, M.A.Eingeschränkter ZugriffUniversität Münster · www.uni-muenster.de · 14. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 8/2881 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksachen 8/2682, 8/2757, 8/2806 - b) zu dem von den Abgeordneten Dr. Langner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Lenz (Bergstraße), Helmrich, Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), von der Heydt Freiherr zu Massenbach, Böhm (Melsungen), Pfeffermann, Neuhaus und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundeswahlgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - Drucksache 8/2306 - c) zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 8/1716 -Bundestag Drucksachen · 17. Mai 1979
- 2. 11/1557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des EuropawahlgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Dezember 1987
- 3. 11/1787 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 11/1557 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des EuropawahlgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Februar 1988
- 4. 12/5774 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 28. September 1993
- 5. 12/6090 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. - Drucksache 12/5774 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze b) zu der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten - Drucksache 12/4425 - Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin), Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 12/5777 - Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen ParteienfinanzierungBundestag Drucksachen · 9. November 1993
- 6. 14/6096 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 17. Mai 2001
- 7. 19/17220 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16935 - Mögliche Wahlbeeinflussung durch Web-Veröffentlichungen, Umfragen, WahlprognosenBundestag Drucksachen · 17. Februar 2020