(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.
Fachbeiträge • 24
- 1. § 4 Pflicht zur VerbrauchserfassungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Oktober 2023
- 2. Rechtsanwalt Schons Trier Mietrecht: Verteilung der Heizkosten nach Fläche und VerbrauchEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt · www.schons-rechtsanwalt.de · 31. August 2014
- 3. HeizkostenabrechnungEingeschränkter ZugriffJurial® Rechtsanwaltskanzlei · www.jurial.de · 4. Januar 2025
- 4. Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne WärmemengenzählerEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 13. Juni 2022
- 5. HeizkostenverteilerEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 2. Mai 2007
- 6. Änderung der Heizkostenverordnung: Neues für Wärmepumpen ab dem 1. Oktober 2024Eingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 11. Oktober 2024
- 7. HeizkostenabrechnungEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 20. Juni 2018
- 8. WoBau Wolfenbütteler Baugesellschaft mbHEingeschränkter Zugriffwww.wobau-wf.de · 6. November 2024
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahrenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 2. 20/7290 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7078 - Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum GebäudeenergiegesetzBundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 3. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 4. 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023