(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung bei nicht fernablesbaren Ausstattungen soll dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Eine gesonderte Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn das Ableseergebnis über einen längeren Zeitraum in den Räumen des Nutzers gespeichert ist und von diesem selbst abgerufen werden kann. Einer gesonderten Mitteilung des Warmwasserverbrauchs bedarf es auch dann nicht, wenn in der Nutzeinheit ein Warmwasserzähler eingebaut ist.
(2) In den Fällen des § 5 Absatz 2 sind die Kosten zunächst mindestens zu 50 vom Hundert nach dem Verhältnis der erfassten Anteile am Gesamtverbrauch auf die Nutzergruppen aufzuteilen. Werden die Kosten nicht vollständig nach dem Verhältnis der erfassten Anteile am Gesamtverbrauch aufgeteilt, sind
- 1.
- die übrigen Kosten der Versorgung mit Wärme nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum auf die einzelnen Nutzergruppen zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden,
- 2.
- die übrigen Kosten der Versorgung mit Warmwasser nach der Wohn- oder Nutzfläche auf die einzelnen Nutzergruppen zu verteilen.
(3) In den Fällen des § 4 Absatz 3 Satz 2 sind die Kosten nach dem Verhältnis der erfassten Anteile am Gesamtverbrauch auf die Gemeinschaftsräume und die übrigen Räume aufzuteilen. Die Verteilung der auf die Gemeinschaftsräume entfallenden anteiligen Kosten richtet sich nach rechtsgeschäftlichen Bestimmungen.
(4) Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach § 7 Absatz 1 Satz 1, §§ 8 und 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann diese für künftige Abrechnungszeiträume durch Erklärung gegenüber den Nutzern ändern
- 1.
- bei der Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen,
- 2.
- nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken oder
- 3.
- aus anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung.
Fachbeiträge • 18
- 1. Änderungen der HeizkostenverordnungEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 9. Januar 2009
- 2. Betriebskostenabrechnung nach tatsächlicher WohnflächeEingeschränkter ZugriffRa Krug · www.e-q-z.de · 25. Juni 2018
- 3. § 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen KostenverteilungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Oktober 2023
- 4. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)Eingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 22. Juli 2026
- 5. Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne WärmemengenzählerEingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 13. Juni 2022
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- 7. Änderung der Heizkostenverordnung: Neues für Wärmepumpen ab dem 1. Oktober 2024Eingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 11. Oktober 2024
- 8. HeizkostenpauschaleEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 24. April 2009
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 20/4383 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3172 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/1329 - CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürdenBundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 2. 20/3172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)Bundestag Drucksachen · 24. August 2022
- 3. 20/7619 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6875 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/6705 - Für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung ohne soziale Kälte c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, Carolin Bachmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/7357 - Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten - Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahrenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2023
- 4. 20/7290 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7078 - Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum GebäudeenergiegesetzBundestag Drucksachen · 16. Juni 2023
- 5. 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsordnungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 6. 21/5350 - Unterrichtung: Ergebnisbericht zur Evaluation des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes und zur Entwicklung einer Stufenfunktion für NichtwohngebäudeBundestag Drucksachen · 14. April 2026
- 7. 21/6278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im WärmebereichBundestag Drucksachen · 8. Juni 2026
- 8. 21/7009 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/6019 - Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichenBundestag Drucksachen · 8. Juli 2026