Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich
- 1.
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- 2.
- pädagogische Eignung,
- 3.
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.
Fachbeiträge • 2
- 1. BVerwG 6 C 45.14, Urteil vom 30. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BAG, Urteil vom 02.09.2009, 7 AZR 291/08Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 22. Januar 2014