(1) In Studiengängen, für die für mehrere Hochschulen Zulassungszahlen festgesetzt sind, können die Studienplätze von der von den Ländern errichteten Zentralstelle vergeben werden. In das Verfahren der Zentralstelle ist ein Studiengang zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzubeziehen, wenn für ihn nach der Feststellung der Zentralstelle Zulassungszahlen für alle staatlichen Hochschulen festgesetzt sind und zu erwarten ist, daß die Zahl der Bewerber die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, soweit nicht wegen der Art der Zugangsvoraussetzungen oder der Auswahlmaßstäbe den Hochschulen die Entscheidung vorbehalten wird. In das Verfahren der Zentralstelle soll ein Studiengang einbezogen werden, wenn für ihn nach der Feststellung der Zentralstelle Zulassungszahlen für die Mehrzahl der staatlichen Hochschulen festgesetzt sind.
(2) (weggefallen)
(3) (weggefallen)
(4) Besteht an einer Hochschule für den ersten Teil eines Studiengangs eine höhere Ausbildungskapazität als für spätere Teile dieses Studiengangs, kann eine auf den ersten Teil des Studiengangs beschränkte Zuweisung und Einschreibung erfolgen, wenn gewährleistet ist, daß der Student sein Studium an anderen Hochschulen im Geltungsbereich dieses Gesetzes fortsetzen kann.
Fachbeiträge • 3
- 1. Studienzugangsberechtigung: Durchschnittsnote als Auswahlkriterium im HochschulauswahlverfahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 12. August 2013
- 2. Die Neuregelung des HochschulrahmengesetzesEingeschränkter ZugriffDgoertz · https://kpmg-law.de/newsroom/ · 20. August 2019
- 3. BVerwG 6 B 11.13, Beschluss vom 04. Oktober 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 11/1382 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. November 1987 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. November 1987
- 2. 11/6203 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 27. Dezember 1989 bis 5. Januar 1990 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Januar 1990
- 3. 11/8167 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 22. Oktober 1990
- 4. 11/7760 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertragsgesetz -Bundestag Drucksachen · 31. August 1990
- 5. 12/2125 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 19. Februar 1992
- 6. 12/3257 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)Bundestag Drucksachen · 15. September 1992
- 7. 13/10712 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9361, 13/9822, 13/10638 - hier: Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 13. Mai 1998
- 8. 13/10094 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 10. März 1998