(1) Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluß. Als berufsqualifizierend im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Abschluß eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird. Soweit bereits das jeweilige Studienziel eine berufspraktische Tätigkeit erfordert, ist sie mit den übrigen Teilen des Studiums inhaltlich und zeitlich abzustimmen und nach Möglichkeit in den Studiengang einzuordnen.
(2) In den Prüfungsordnungen sind die Studienzeiten vorzusehen, in denen ein berufsqualifizierender Abschluß erworben werden kann (Regelstudienzeit). Die Regelstudienzeit schließt Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit, praktische Studiensemester und Prüfungszeiten ein. Die Regelstudienzeit ist maßgebend für die Gestaltung der Studiengänge durch die Hochschule, für die Sicherstellung des Lehrangebots, für die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazitäten (§ 29 Abs. 1) und die Berechnung von Studentenzahlen bei der Hochschulplanung.
Fachbeiträge • 5
- 1. Jurist" nach dem 1. jur. Staatsexamen – Möglich?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 20. Mai 2013
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 3. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 4. Schriftenverzeichnis - Juristische Fakultät - Leibniz Universität HannoverEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de
- 5. Zu lange studieren? Nicht in Hamburg!Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 14. Januar 2010
Öffentliche Quellen • 22
- 1. 11/1633 - Antwort: Anerkennung der deutschen Fachhochschulabschlüsse in der EGBundestag Drucksachen · 13. Januar 1988
- 2. 11/2603 - Antwort: Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Juni 1988
- 3. 11/6892 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. April 1990 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. April 1990
- 4. 13/8847 - Antrag: Für offene, demokratische HochschulenBundestag Drucksachen · 28. Oktober 1997
- 5. 13/9070 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksache 13/8796 - hier: Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 14. November 1997
- 6. 13/10094 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 10. März 1998
- 7. 13/8824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (HRG)Bundestag Drucksachen · 24. Oktober 1997
- 8. 13/10712 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9361, 13/9822, 13/10638 - hier: Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 13. Mai 1998