Hochschulprüfungen werden auf Grund von Prüfungsordnungen abgelegt, die der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle bedürfen. Prüfungsanforderung und -verfahren sind so zu gestalten, daß die Abschlußprüfung innerhalb der Regelstudienzeit vollständig abgelegt werden kann. Prüfungsordnungen müssen die Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes sowie der Fristen der landesrechtlichen Regelungen über die Elternzeit ermöglichen. Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Die Genehmigung einer Prüfungsordnung ist zu versagen, wenn sie eine mit § 11 oder § 19 unvereinbare Regelstudienzeit vorsieht. Die Genehmigung kann insbesondere versagt werden, wenn die Prüfungsordnung anderen Vorschriften über die Regelstudienzeit nicht entspricht. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann die Änderung einer geltenden Prüfungsordnung insbesondere verlangen, wenn diese den Anforderungen der Sätze 2 bis 6 nicht entspricht.
Fachbeiträge • 2
- 1. Dr. Heinze & PartnerEingeschränkter Zugriffwww.heinze-pruefungsanfechtung.de · 13. August 2026
- 2. Prüfungsrecht - Kein Nachteilsausgleich wegen Prüfungsangst in GruppenprüfungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 3. August 2020
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 10/2883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 1985
- 2. 11/2603 - Antwort: Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Juni 1988
- 3. 12/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Deutschen RichtergesetzesBundestag Drucksachen · 30. April 1992
- 4. 13/10094 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 10. März 1998
- 5. 13/9070 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksache 13/8796 - hier: Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 14. November 1997
- 6. 13/9822 - Beschlussempfehlung und Bericht: Viertes Gesetz zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Februar 1998
- 7. 13/10712 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9361, 13/9822, 13/10638 - hier: Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 13. Mai 1998
- 8. 13/8796 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 20. Oktober 1997