(1) Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.
(2) Die Hochschulen fördern entsprechend ihrer Aufgabenstellung den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs.
(3) Die Hochschulen fördern die Weiterbildung ihres Personals.
(4) Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern in ihrem Bereich den Sport.
(5) Die Hochschulen fördern die internationale, insbesondere die europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich und den Austausch zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse ausländischer Studenten.
(6) Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander und mit anderen staatlichen und staatlich geförderten Forschungs- und Bildungseinrichtungen zusammen. Dies gilt insbesondere für die nach der Herstellung der Einheit Deutschlands erforderliche Zusammenarbeit im Hochschulwesen.
(7) Die Hochschulen fördern den Wissens- und Technologietransfer.
(8) Die Hochschulen unterrichten die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben.
(9) Die unterschiedliche Aufgabenstellung der Hochschularten nach § 1 Satz 1 und die Aufgaben der einzelnen Hochschulen werden durch das Land bestimmt. Andere als die in diesem Gesetz genannten Aufgaben dürfen den Hochschulen nur übertragen werden, wenn sie mit den in Absatz 1 genannten Aufgaben zusammenhängen.
Fachbeiträge • 14
- 1. Ärztlicher Direktor als Arbeitnehmer - BAG 9 AZB 41/16Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 20. Januar 2017
- 2. 1 BvL 1/10 vom 28.04.2011Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoehner.de · 8. April 2017
- 3. Jurist" nach dem 1. jur. Staatsexamen – Möglich?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 20. Mai 2013
- 4. Studieren mit Behinderungen und chronischen ErkrankungenEingeschränkter Zugriffwww.uni-konstanz.de · 23. Oktober 2025
- 5. Studieren mit Behinderungen und chronischen ErkrankungenEingeschränkter Zugriffwww.uni-konstanz.de · 23. Oktober 2025
- 6. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 7. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 8. Lehrstuhl Prof. Dr. Anja AmendEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-wuerzburg.de · 2. Oktober 2026
Öffentliche Quellen • 63
- 1. 10/6096 - Kleine Anfrage: Studienmöglichkeiten BehinderterBundestag Drucksachen · 1. Oktober 1986
- 2. 10/2883 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 1985
- 3. 10/6547 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes - Drucksache 10/5077 -Bundestag Drucksachen · 24. November 1986
- 4. 10/6241 - Unterrichtung: Sechster Sportbericht der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Oktober 1986
- 5. 10/5171 - Antwort: Situation und Perspektiven des Studiums ausländischer Studierender in der Bundesrepublik DeutschlandBundestag Drucksachen · 12. März 1986
- 6. 10/3886 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 10/2883, 10/3751 -Bundestag Drucksachen · 25. September 1985
- 7. 10/5337 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 10/3909 Nr. 9 - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome - KOM(85) 355 endg. - "EG-Dok. Nr. 8242/85"Bundestag Drucksachen · 16. April 1986
- 8. 10/3883 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 10/2883, 10/3751 -Bundestag Drucksachen · 25. September 1985