(1) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen.
(2) Auf Grund von Prüfungen, mit denen ein erster berufsqualifizierender Abschluß erworben wird, kann die Hochschule einen Bachelor- oder Bakkalaureusgrad verleihen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre.
(3) Auf Grund von Prüfungen, mit denen ein weiterer berufsqualifizierender Abschluß erworben wird, kann die Hochschule einen Master- oder Magistergrad verleihen. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre.
(4) Bei konsekutiven Studiengängen, die zu Graden nach den Absätzen 2 und 3 führen, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens fünf Jahre.
(5) § 11 Satz 2 gilt entsprechend.
(6) Den Urkunden über die Verleihung der akademischen Grade fügen die Hochschulen auf Antrag eine englischsprachige Übersetzung bei.
Fachbeiträge • 2
- 1. Anspruch auf Verleihung in "Altfällen"?Eingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 7. August 2013
- 2. Förderung einer ZweitausbildungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. November 2012
Öffentliche Quellen • 37
- 1. 13/9822 - Beschlussempfehlung und Bericht: Viertes Gesetz zur Änderung des HochschulrahmengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Februar 1998
- 2. 13/10094 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9351, 13/9822 - hier: Anrufung des VermittlungsausschussesBundestag Drucksachen · 10. März 1998
- 3. 13/8847 - Antrag: Für offene, demokratische HochschulenBundestag Drucksachen · 28. Oktober 1997
- 4. 13/9070 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksache 13/8796 - hier: Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 14. November 1997
- 5. 13/10241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (19. BAföGÄndG)Bundestag Drucksachen · 30. März 1998
- 6. 13/10712 - Unterrichtung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - Drucksachen 13/8796, 13/9070, 13/9361, 13/9822, 13/10638 - hier: Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 13. Mai 1998
- 7. 13/8903 - Kleine Anfrage: Aussichten von Absolventen ausländischer Hochschulen an deutschen Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt in DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Oktober 1997
- 8. 13/9485 - Antwort: Aussichten von Absolventen ausländischer Hochschulen an deutschen Hochschulen und auf dem Arbeitsmarkt in DeutschlandBundestag Drucksachen · 17. Dezember 1997