(1) Der Untersuchungsausschuss schließt die Öffentlichkeit aus, wenn
- 1.
- Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich von Zeugen oder Dritten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzen würde;
- 2.
- eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit von einzelnen Zeugen oder einer anderen Person zu besorgen ist;
- 3.
- ein Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende schutzwürdige Interessen verletzt würden;
- 4.
- besondere Gründe des Wohls des Bundes oder eines Landes entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind.
(2) Der Untersuchungsausschuss kann einzelnen Personen zu nicht öffentlichen Beweisaufnahmen den Zutritt gestatten; § 12 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Zur Stellung eines Antrages auf Ausschluss oder Beschränkung der Öffentlichkeit sind berechtigt:
- 1.
- anwesende Mitglieder des Untersuchungsausschusses,
- 2.
- Mitglieder des Bundesrates, der Bundesregierung und ihre Beauftragten,
- 3.
- Zeugen, Sachverständige und sonstige Auskunftspersonen.
(4) Über den Ausschluss oder die Beschränkung der Öffentlichkeit entscheidet der Untersuchungsausschuss. Der oder die Vorsitzende begründet auf Beschluss des Untersuchungsausschusses die Entscheidung in öffentlicher Sitzung.
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Öffentliche Quellen • 11
- 1. 18/12900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 2. 18/12850 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 3. 18/12700 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 4. 18/12950 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 5. 19/22400 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 6. 19/30900 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 7. 19/30500 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussemfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Juni 2021
- 8. 19/30800 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Juni 2021