(1) Die Pflichten zum Erstellen von Dokumenten nach § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes, § 19 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 17c Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes werden dahingehend abgewandelt, dass Arbeitgeber und Entleiher verpflichtet sind, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung elektronisch aufzubewahren.
(2) Die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 umfasst auch Zeiten, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für Vor- und Nachbereitungshandlungen im Betrieb benötigt, soweit diese fremdnützig sind und nicht zugleich der Befriedigung eines eigenen Bedürfnisses der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers dienen. Zeiten für Vor- und Nachbereitungshandlungen nach Satz 1 sind insbesondere Zeiten, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen innerbetrieblichen Wegezeiten benötigt für
- 1.
- das Auf- und Abrüsten von Arbeitsmitteln einschließlich der Entgegennahme und des Abgebens der Arbeitsmittel (Rüstzeiten),
- 2.
- das An- oder Ablegen der Arbeitskleidung einschließlich der Entgegennahme und des Abgebens der Arbeitskleidung (Umkleidezeiten), wenn das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vom Arbeitgeber angeordnet wird oder gesetzlich vorgeschrieben ist und das Umkleiden im Betrieb erfolgt, und
- 3.
- das Waschen vor Beginn oder nach Beendigung der Arbeit (Waschzeiten), wenn das Waschen aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/22772 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) - Drucksache 19/21978 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 2. 19/21978 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)Bundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 3. 19/19371 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von DienstleistungenBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 4. 19/23510 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/22712 - Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der FleischwirtschaftBundestag Drucksachen · 20. Oktober 2020
- 5. 19/22488 - Antrag: Arbeitsschutzkontrollgesetz nachbessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beendenBundestag Drucksachen · 15. September 2020
- 6. 20/2058 - Antrag: 12 Euro Mindestlohn sicherstellen - Kontrollen unterstützen und ausbauenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2022
- 7. 19/28356 - Antrag: Kommunale Schlachthöfe erhalten - Verlässliche Rahmenbedingungen schaffenBundestag Drucksachen · 12. April 2021
- 8. 19/28831 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Pascal Kober, Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28356 - Kommunale Schlachthöfe erhalten - Verlässliche Rahmenbedingungen schaffenBundestag Drucksachen · 21. April 2021