Zum Inhalt springen
Doctrine
LAG
Kopieren
Auf dieser Seite
Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil Ausgleichsabgaben
§§ 16 bis 227
Achter Abschnitt
Dritter Teil Ausgleichsleistungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Feststellung von Schäden
Dritter Abschnitt Hauptentschädigung
Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen
Fünfter Abschnitt Kriegsschadenrente
Sechster Abschnitt Hausratentschädigung
Siebenter Abschnitt Wohnraumhilfe
Achter Abschnitt Härteleistungen
Neunter Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen
Zehnter Abschnitt
Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit
Zwölfter Abschnitt Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich
Dreizehnter Abschnitt Verfahren
Vierzehnter Abschnitt
Fünfzehnter Abschnitt Sonstige und Überleitungsvorschriften
Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften
§ 359
§ 360
§ 361
§ 362
§ 363
§ 364
§ 365
§ 366
§ 367
§§ 368 bis 372
§ 373
§ 374
§ 375
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel II Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 920) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
LAG
Über das Gesetz
Inkrafttreten :
31. Dezember 2024
Letzte Änderung :
4. August 2026
Institutionelle Quelle ansehen
Versionen des Textes
Ursprüngliche Fassung
Konsolidierte Fassung zu einem bestimmten Datum
Aktuelle konsolidierte Fassung
Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Abschnitt Grundsätze
Mehr anzeigen (214 Paragraphen)
Registrierung
Anmelden