(1) Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1 genannten Ziels mitzuwirken.
(2) In Betrieben, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegen, können bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften aus diesem Abschnitt der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft unter der Voraussetzung des § 23 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes die dort genannten Rechte gerichtlich geltend machen; § 23 Abs. 3 Satz 2 bis 5 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend. Mit dem Antrag dürfen nicht Ansprüche des Benachteiligten geltend gemacht werden.
Fachbeiträge • 6
- 1. Hessisches LAG, Beschluss vom 06.03.2008, 9 TaBV 251/07Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 22. Januar 2015
- 2. Anspruch auf Unterlassen von Diskriminierung bei StellenausschreibungEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 18. Dezember 2017
- 3. BAG, Beschluss vom 18.08.2009, 1 ABR 47/08Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 23. Januar 2014
- 4. BAG, Beschluss vom 21.07.2009, 1 ABR 42/08Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 25. Januar 2014
- 5. Brandenburg, Urteil vom 21.07.2011, 5 Sa 847/11Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 1. Juni 2014
- 6. Pfalz, Beschluss vom 17.04.2008, 9 TaBV 9/08Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 25. Januar 2014