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22. Dezember 2007
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1. November 2008
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4. August 2011
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27. November 2020
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27. Juli 2021
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23. Dezember 2025
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5. Januar 2026
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6. Mai 2026
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(1) § 7 Absatz 1 Satz 2, § 7c Absatz 1, die §§ 12h, 14 Absatz 2, die §§ 14a, 14c, 14d, 14e, 18, 19, 20b, 21a, 22 Absatz 1, die §§ 23a und 32 Absatz 2 sowie die §§ 33, 35 und 52 sind auf den Betrieb eines geschlossenen Verteilernetzes nicht anzuwenden.
(2) Die Regulierungsbehörde stuft ein Energieversorgungsnetz, mit dem Energie zum Zwecke der Ermöglichung der Versorgung von Kunden in einem geografisch begrenzten Industrie- oder Gewerbegebiet oder einem Gebiet verteilt wird, in dem Leistungen gemeinsam genutzt werden, als geschlossenes Verteilernetz ein, wenn
- 1.
- die Tätigkeiten oder Produktionsverfahren der Anschlussnutzer dieses Netzes aus konkreten technischen oder sicherheitstechnischen Gründen verknüpft sind oder
- 2.
- mit dem Netz in erster Linie Energie an den Netzeigentümer oder -betreiber oder an mit diesen verbundene Unternehmen verteilt wird; maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre; gesicherte Erkenntnisse über künftige Anteile sind zu berücksichtigen.
(3) Die Einstufung erfolgt auf Antrag des Netzbetreibers. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Firma und Sitz des Netzbetreibers und des Netzeigentümers,
- 2.
- Angaben nach § 23c Absatz 1 oder § 23c Absatz 4 Nummer 1 bis 5,
- 3.
- Anzahl der versorgten Haushaltskunden,
- 4.
- vorgelagertes Netz einschließlich der Spannung oder des Drucks, mit der oder dem das Verteilernetz angeschlossen ist,
- 5.
- weitere Verteilernetze, die der Netzbetreiber betreibt.
(4) Jeder Netznutzer eines geschlossenen Verteilernetzes kann eine Überprüfung der Entgelte durch die Regulierungsbehörde verlangen; § 31 findet insoweit keine Anwendung. Es wird vermutet, dass die Bestimmung der Netznutzungsentgelte den rechtlichen Vorgaben entspricht, wenn der Betreiber des geschlossenen Verteilernetzes kein höheres Entgelt fordert als der Betreiber des vorgelagerten Energieversorgungsnetzes für die Nutzung des an das geschlossene Verteilernetz angrenzenden Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung auf gleicher Netz-oder Umspannebene; grenzen mehrere Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung auf gleicher Netz- oder Umspannebene an, ist das niedrigste Entgelt maßgeblich. § 31 Absatz 1, 2 und 4 sowie § 32 Absatz 1 und 3 bis 5 finden entsprechend Anwendung.
Fachbeiträge • 38
- 1. Novellierung der EU-Stromrichtlinie könnte Lösung für Kundenanlagen bringenEingeschränkter ZugriffChristoph Germer · www.ebnerstolz.de · 18. Juni 2026
- 2. Bundesnetzagentur schafft Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel abEingeschränkter ZugriffChristoph Germer · www.ebnerstolz.de · 20. Oktober 2025
- 3. Verunsicherung nach EuGH-Urteil zu Kundenanlagen - Status quo und LösungsansätzeEingeschränkter ZugriffChristoph Germer · www.ebnerstolz.de · 3. März 2025
- 4. Wirtschaftsminister Willingmann besucht Landesgruppe des VKUEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 12. Juni 2017
- 5. Veröffentlichungen zum Thema EnergierechtEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 16. Oktober 2017
- 6. Veröffentlichungen zum Thema EnergierechtEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 16. Oktober 2017
- 7. Update: Rettung für Kundenanlage? - Fragliche Übergangsregelung im EnWG soll Zeit verschaffenEingeschränkter ZugriffHerms · www.prometheus-recht.de · 24. November 2025
- 8. Änderungsbedarf am deutschen Begriff der KundenanlageEingeschränkter Zugriffwww.bbgundpartner.de · 17. April 2026
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 17/11269 - Unterrichtung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/10754 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 31. Oktober 2012
- 2. 17/10754 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. September 2012
- 3. 18/536 - Unterrichtung: Bericht der Bundesnetzagentur nach § 112a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zu den Erfahrungen mit der AnreizregulierungBundestag Drucksachen · 12. Februar 2014
- 4. 18/7555 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der EnergiewendeBundestag Drucksachen · 17. Februar 2016
- 5. 18/10209 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur EigenversorgungBundestag Drucksachen · 7. November 2016
- 6. 18/10352 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung - Drucksache 18/10209 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 16. November 2016
- 7. 18/6419 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-KopplungsgesetzesBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2015
- 8. 19/6008 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 26. November 2018