(1) Die Bundesnetzagentur kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen oder zur Begutachtung von Fragen der Regulierung wissenschaftliche Kommissionen einsetzen. Ihre Mitglieder müssen auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, verbraucherpolitische, technische oder rechtliche Erfahrungen und über ausgewiesene wissenschaftliche Kenntnisse verfügen.
(2) Die Bundesnetzagentur darf sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fortlaufend wissenschaftlicher Unterstützung bedienen. Diese betrifft insbesondere
- 1.
- die regelmäßige Begutachtung der volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Entwicklung auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung,
- 2.
- die Aufbereitung und Weiterentwicklung der Grundlagen für die Gestaltung der Regulierung des Netzbetriebs, die Regeln über den Netzanschluss und -zugang sowie den Kunden- und Verbraucherschutz.
Fachbeiträge • 7
- 1. Erneuerbare Energien ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 27. August 2020
- 2. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 3. August 2020
- 3. Industrie ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 29. Juli 2020
- 4. Industrie ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Olaf Dilling · www.recht-energisch.de · 12. August 2020
- 5. Dr. Miriam Vollmer, Autor bei Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 30. Juli 2020
- 6. Die besAR im EEG: Wann sind Umsatzerlöse wesentlich genug?Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 28. Juli 2020
- 7. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 29. Juli 2020
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/168 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/15851 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim NetzausbauBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 3. 20/9837 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Telekommunikation (2023) der Monopolkommission - Gigabit Ziele durch Wettbewerb erreichen!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 4. 21/3370 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2024/2025 mit 14.Sektorgutachten der Monopolkommission -Telekommunikation 2025: Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!Bundestag Drucksachen · 9. Dezember 2025