Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. November 2008
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28. Dezember 2012
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30. Juli 2016
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27. Juli 2021
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22. Mai 2022
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13. Oktober 2022
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems in dem jeweiligen Netz gefährdet oder gestört ist, sind Betreiber von Fernleitungsnetzen berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung durch
- 1.
- netzbezogene Maßnahmen und
- 2.
- marktbezogene Maßnahmen, wie insbesondere den Einsatz von Ausgleichsleistungen, vertragliche Regelungen über eine Abschaltung und den Einsatz von Speichern,
(2) Lässt sich eine Gefährdung oder Störung durch Maßnahmen nach Absatz 1 nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, so sind Betreiber von Fernleitungsnetzen im Rahmen der Zusammenarbeit nach § 15 Abs. 1 berechtigt und verpflichtet, sämtliche Gaseinspeisungen, Gastransporte und Gasausspeisungen in ihren Netzen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs der Netze anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen. Soweit die Vorbereitung und Durchführung von Anpassungsmaßnahmen nach Satz 1 die Mitwirkung der Betroffenen erfordert, sind diese verpflichtet, die notwendigen Handlungen vorzunehmen. Bei einer erforderlichen Anpassung von Gaseinspeisungen und Gasausspeisungen sind die betroffenen Betreiber von anderen Fernleitungs- und Gasverteilernetzen und Gashändler soweit möglich vorab zu informieren.
(2a) Bei Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind Auswirkungen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems auf Grundlage der von den Betreibern von Übertragungsnetzen nach § 15 Absatz 2 bereitzustellenden Informationen angemessen zu berücksichtigen. Der Gasbezug einer Anlage, die als systemrelevantes Gaskraftwerk nach § 13f ausgewiesen ist, darf durch eine Maßnahme nach Absatz 1 nicht eingeschränkt werden, soweit der Betreiber des betroffenen Übertragungsnetzes die weitere Gasversorgung der Anlage gegenüber dem Betreiber des Fernleitungsnetzes anweist. Der Gasbezug einer solchen Anlage darf durch eine Maßnahme nach Absatz 2 nur nachrangig eingeschränkt werden, soweit der Betreiber des betroffenen Übertragungsnetzes die weitere Gasversorgung der Anlage gegenüber dem Betreiber des Fernleitungsnetzes anweist. Eine Anweisung der nachrangigen Einschränkbarkeit systemrelevanter Gaskraftwerke nach Satz 3 ist nur zulässig, wenn der Betreiber des betroffenen Übertragungsnetzes zuvor alle verfügbaren netz- und marktbezogenen Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 ausgeschöpft hat und eine Abwägung der Folgen weiterer Anpassungen von Stromeinspeisungen und Stromabnahmen im Rahmen von Maßnahmen nach § 13 Absatz 2 mit den Folgen weiterer Anpassungen von Gaseinspeisungen und Gasausspeisungen im Rahmen von Maßnahmen nach Absatz 2 eine entsprechende Anweisung angemessen erscheinen lassen.
(3) Im Falle einer Anpassung nach Absatz 2 ruhen bis zur Beseitigung der Gefährdung oder Störung alle hiervon jeweils betroffenen Leistungspflichten. Satz 1 führt nicht zu einer Aussetzung der Abrechnung der Bilanzkreise durch den Marktgebietsverantwortlichen. Soweit bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Absätzen 2 und 2a Maßnahmen getroffen werden, ist insoweit die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen. Im Übrigen bleibt § 11 Absatz 3 unberührt.
(4) Über die Gründe von durchgeführten Anpassungen und Maßnahmen sind die hiervon unmittelbar Betroffenen und die Regulierungsbehörde unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen sind die vorgetragenen Gründe zu belegen.
(4a) Reichen die Maßnahmen nach Absatz 2 nach Feststellung eines Betreibers von Fernleitungsnetzen nicht aus, um eine Versorgungsstörung für lebenswichtigen Bedarf im Sinne des § 1 des Energiesicherungsgesetzes abzuwenden, muss der Betreiber von Fernleitungsnetzen unverzüglich die Regulierungsbehörde unterrichten.
(5) (weggefallen)
Fachbeiträge • 17
- 1. § 16 Systemverantwortung der Betreiber von FernleitungsnetzenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Juli 2026
- 2. Gasversorgungskrise: Wen betreffen die Notfallmaßnahmen der Netzbetreiber?Eingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 12. April 2022
- 3. Versorgungsunsicherheit - Wie die Versorgung mit Gas gesichert werden sollEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Lang · www.twobirds.com · 14. September 2026
- 4. Gasversorgung in unsicheren Zeiten - was gilt?Eingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. April 2022
- 5. EnWG-Anpassungen | BDEWEingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 16. November 2016
- 6. Gaswirtschaft im Winter 2016/2017Eingeschränkter Zugriffwww.bdew.de · 20. Dezember 2016
- 7. Virtuelle Informationsveranstaltung "Krisenkommunikation"Eingeschränkter ZugriffTerranets Bw Gmbh · www.terranets-bw.de · 8. November 2022
- 8. Die Alarmstufe des Notfallplan Gas drohtEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 22. Juni 2022
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/20364 - Unterrichtung: Integrierter Nationaler Energie- und KlimaplanBundestag Drucksachen · 12. Juni 2020
- 2. 20/4109 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3455 - Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18Bundestag Drucksachen · 14. Oktober 2022
- 3. 20/4915 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4685 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher BestimmungenBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 4. 20/1978 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Mai 2022
- 5. 20/3455 - Kleine Anfrage: Der Umgang mit der Gaskrise vor dem Hintergrund der Krisenmanagementübung LÜKEX 18Bundestag Drucksachen · 20. September 2022
- 6. 20/3285 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2982 - Gasversorgung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 2. September 2022
- 7. 20/1766 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1501 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2022
- 8. 20/13184 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024