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4. August 2011
4. August 2011
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5. Januar 2026
5. Januar 2026
(1) Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas in der Bundesrepublik Deutschland besteht, die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht würdigt und zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas Stellung nimmt. Das Gutachten soll in dem Jahr abgeschlossen sein, in dem kein Hauptgutachten nach § 44 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt wird. Die Monopolkommission kann Einsicht nehmen in die bei der Bundesnetzagentur geführten Akten einschließlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Für den vertraulichen Umgang mit den Akten gilt § 46 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsprechend.
(2) Die Monopolkommission leitet ihre Gutachten der Bundesregierung zu. Die Bundesregierung legt Gutachten nach Absatz 1 Satz 1 den gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich vor und nimmt zu ihnen in angemessener Frist Stellung. Die Gutachten werden von der Monopolkommission veröffentlicht. Bei Gutachten nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt dies zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von der Bundesregierung der gesetzgebenden Körperschaft vorgelegt werden.
Fachbeiträge • 4
- 1. Ladeinfrastruktur: VKU bewertet das Sektorgutachten Energie der MonopolkommissionEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 12. Oktober 2025
- 2. Price-Cap in der Fernwärme - Regulierung mit Augenmaß?Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 16. September 2026
- 3. 10. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission: Reformen für Strom, Wärme und Gas vorgeschlagenEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 12. November 2025
- 4. Vergabeverfahren über Schnellladesäulen ausgesetztEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. September 2026
Öffentliche Quellen • 28
- 1. 18/13290 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 Absatz 1 des Eisenbahnregulierungsgesetzes Bahn 2017: Wettbewerbspolitische BaustellenBundestag Drucksachen · 10. August 2017
- 2. 19/6501 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 23. November bis 3. Dezember 2018)Bundestag Drucksachen · 14. Dezember 2018
- 3. 19/6222 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden - Drucksache 18/13680 - Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. November 2018
- 4. 18/13680 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeidenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2017
- 5. 19/1409 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingänge aus der 18. Wahlperiode)Bundestag Drucksachen · 26. März 2018
- 6. 19/14232 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 16.9. bis 16.10. 2019)Bundestag Drucksachen · 18. Oktober 2019
- 7. 19/13440 - Unterrichtung: 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission gemäß § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes Wettbewerb mit neuer EnergieBundestag Drucksachen · 20. September 2019
- 8. 19/23492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2020