Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. November 2005
1. November 2005
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1. November 2012
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1. August 2013
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13. Oktober 2023
13. Oktober 2023
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27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Die Gebühr für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird mit Einreichung der Anmeldungserklärung fällig. Die Auslagen des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz werden mit dem rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens fällig.
(2) Die Gebühr für das Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz wird mit dessen Eröffnung fällig.
(3) Im Übrigen werden die Gebühren und die Auslagen fällig, wenn
- 1.
- eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen ist,
- 2.
- das Verfahren oder der Rechtszug durch Vergleich oder Zurücknahme beendet ist,
- 3.
- das Verfahren sechs Monate ruht oder sechs Monate nicht betrieben worden ist,
- 4.
- das Verfahren sechs Monate unterbrochen oder sechs Monate ausgesetzt war oder
- 5.
- das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet ist.
(4) Die Dokumentenpauschale sowie die Auslagen für die Versendung von Akten werden sofort nach ihrer Entstehung fällig.
Fachbeiträge • 9
- 1. Kostenschuldner und Anfall klargestelltEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 22. Januar 2025
- 2. Feststellung einer Steuerforderung zur Insolvenztabelle - und das unterbrochene finanzgerichtliche VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Mai 2013
- 3. Gerichtskosten vor den ArbeitsgerichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 5. Februar 2026
- 4. Kosten und Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen VerfahrenEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 5. Die Kosten des VerfahrensEingeschränkter Zugriffwww.justiz.nrw
- 6. OLG Saarbrücken: PKH-Bewilligung erfasst vorangegangenes selbständiges Beweisverfahren nichtEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 14. September 2017
- 7. Gerichtskosten vor den ArbeitsgerichtenEingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 5. Februar 2026
- 8. OLG Saarbrücken: PKH-Bewilligung erfasst vorangegangenes selbständiges Beweisverfahren nichtEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 14. September 2017
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/24903 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) - Drucksache 19/24181 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020
- 2. 20/6520 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)Bundestag Drucksachen · 24. April 2023