(1) Die Zustimmung kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
(2) Die Zustimmung kann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
(3) Ist für eine qualifizierte Beschäftigung
- 1.
- die Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses im Sinne des § 18a des Aufenthaltsgesetzes oder
- 2.
- in einem im Inland reglementierten Beruf die Befugnis zur Berufsausübung notwendig
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 18/11388 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11032 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2016Bundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 2. 19/11355 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10568 - Aktuelle Daten und Entwicklungen zur Fachkräftesituation in sogenannten Mangelberufen gemäß Positivliste nach § 6 Absatz 2 der BeschäftigungsverordnungBundestag Drucksachen · 3. Juli 2019
- 3. 19/7470 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2016/2017Bundestag Drucksachen · 24. Januar 2019
- 4. 19/16115 - Unterrichtung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2019
- 5. 19/8285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines FachkräfteeinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 13. März 2019
- 6. 19/16475 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2018Bundestag Drucksachen · 10. Januar 2020
- 7. 19/25100 - Unterrichtung: Migrationsbericht 2019Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2020
- 8. 20/4833 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4527 - Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022