Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung als Hausangestellte oder Hausangestellter bei Personen, die
- 1.
- für ihren Arbeitgeber oder im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz im Ausland vorübergehend im Inland tätig werden oder
- 2.
- die Hausangestellte oder den Hausangestellten auf der Grundlage der Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen oder über konsularische Beziehungen eingestellt haben,
Fachbeiträge • 1
- 1. Regeln zur ArbeitEingeschränkter ZugriffMohamed El-Zaatari · https://www.anwalt.org/ratgeber · 30. Mai 2024