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29. Juli 2017
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12. Januar 2026
12. Januar 2026
(1) Erweist sich der Antrag auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes als begründet, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes ausgeschlossen ist. Die Feststellung ist auf Ersatzparteien zu erstrecken. Dass eine Partei die Bestrebungen einer nach Satz 1 von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossenen Partei als Ersatzpartei an deren Stelle weiter verfolgt oder fortführt, stellt das Bundesverfassungsgericht entsprechend Satz 1 fest. Die Feststellung erfolgt auf Antrag eines Berechtigten nach § 43 Absatz 1 Satz 1; § 45 ist auf das Verfahren nicht anzuwenden.
(2) Beantragt einer der Antragsberechtigten spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 1 ihre Verlängerung, bleibt die Partei bis zur Entscheidung über diesen Antrag von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. § 45 ist auf das Verfahren nicht anzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Für die Entscheidung gilt Absatz 1 entsprechend. Erneute Verlängerungsanträge sind statthaft.
Fachbeiträge • 21
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. § 46a Ausschluss der staatlichen Finanzierung einer politischen ParteiEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Dezember 2025
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- 5. LUH NewsletterEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de
- 6. wehrhafte Demokratie ArchiveEingeschränkter ZugriffSören Hemmer · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
- 7. Staatsorganisationsrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffLukas Knappe · https://juraexamen.info/ · 10. April 2024
- 8. Art. 21 GG ArchiveEingeschränkter ZugriffCarlo Pöschke · https://juraexamen.info/ · 7. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/12846 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/12357 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/12358 - Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/12100 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung d) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 18/12101 - Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der ParteienfinanzierungBundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 2. 18/12358 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der ParteienfinanzierungBundestag Drucksachen · 16. Mai 2017
- 3. 19/30520 - Unterrichtung: Bericht über die Rechenschaftsberichte 2015 bis 2019 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß § 23 Absatz 4 des ParteiengesetzesBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021