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30. November 2007
30. November 2007
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12. Januar 2026
12. Januar 2026
(1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden.
(2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen oder bis zum 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet die Befähigung als Diplomjurist erworben haben und nach Maßgabe des Einigungsvertrages einen gesetzlich geregelten juristischen Beruf aufnehmen dürfen.
(3) Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.
(4) Mit der richterlichen Tätigkeit ist eine andere berufliche Tätigkeit als die eines Lehrers des Rechts an einer deutschen Hochschule unvereinbar. Die Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts geht der Tätigkeit als Hochschullehrer vor.
Fachbeiträge • 31
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/11025 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gegen autoritär-populistische Bestrebungen (Artikel 93 und 94 GG)Bundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 2. 20/6581 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts und Stärkung der Akzeptanz seiner Entscheidungen (Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes)Bundestag Drucksachen · 27. April 2023
- 3. 21/1163 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/947 - Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter am 11. Juli 2025Bundestag Drucksachen · 6. August 2025
- 4. 21/1509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der ZivilgerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 5. 21/4454 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)Bundestag Drucksachen · 3. März 2026