3. Dezember 2011
12. Januar 2026
(1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht als Verfahrensbeteiligter oder als Beteiligter in einem zur Herbeiführung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzten Verfahren einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Aufgaben und der Stellung des Bundesverfassungsgerichts.
(2) Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unangemessen lange gedauert hat. Hierfür kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise, insbesondere durch die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer, ausreichend ist. Die Entschädigung gemäß Satz 2 beträgt 1 200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung. Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalles unbillig, kann das Bundesverfassungsgericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. verflixte 7 Jahre zu lang? kein Problem im Disziplinarrecht, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 01.09.2017, Az. 2 WDB 4.17Eingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 19. Februar 2018
- 3. Ruhestandsversetzung Beamter - Schadenersatz wegen Verstoßes gegen das BenachteiligungsverbotEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 24. August 2020
- 4. Überlange Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht? Niemals nicht!Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. September 2016
- 5. Altersdiskriminierung in der BeamtenbesoldungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Mai 2015
- 6. FernUniversität in HagenEingeschränkter Zugriffwww.fernuni-hagen.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/2950 - Unterrichtung: Erfahrungsbericht über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Berichtszeitraum: 3. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013)Bundestag Drucksachen · 17. Oktober 2014
- 2. 18/4534 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014Bundestag Drucksachen · 27. März 2015