(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 49
- 1. Rechtsfolgen bei Nichtzahlung der VersicherungsprämieEingeschränkter Zugriffwww.ratgeber-arzthaftung.de · 7. August 2026
- 2. Vorläufige DeckungEingeschränkter ZugriffFelix Meißner Yeva Rasolka · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. DahlbokumEingeschränkter Zugriffwww.dahlbokum.de · 14. September 2023
- 4. Nichtzahlung führt zur RücktrittsfiktionEingeschränkter ZugriffNewdahlbokum · www.dahlbokum.de · 20. September 2023
- 5. Vorläufige Deckung in der KraftfahrtversicherungEingeschränkter ZugriffFelix Meißner Yeva Rasolka · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Prämienzahlungspflicht und PrämienverzugEingeschränkter ZugriffFelix Meißner · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 7. DahlbokumEingeschränkter Zugriffwww.dahlbokum.de · 14. September 2023
- 8. Schultze-Zeu • Manthei & KollegenEingeschränkter Zugriffwww.ratgeber-arzthaftung.de · 1. August 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12568 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11495, 18/11929, 18/12181 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/12367 - Kontogebühren - Transparenz und Verbraucherschutz erhöhenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 2. 18/11495 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensterichtlinieBundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 3. 19/18712 - Antrag: Recht und Justiz krisenfest gestaltenBundestag Drucksachen · 21. April 2020
- 4. 19/26485 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25716 - Restschuldversicherung und ProvisionsdeckelBundestag Drucksachen · 5. Februar 2021
- 5. 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025