Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2008
1. Januar 2008
>
Version
1. September 2014
1. September 2014
>
Version
1. August 2015
1. August 2015
>
Version
1. Juli 2017
1. Juli 2017
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Der Generalbundesanwalt übt in den zur Zuständigkeit von Oberlandesgerichten im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen gemäß § 120 Absatz 1 und 2 das Amt der Staatsanwaltschaft auch bei diesen Gerichten aus. Für die Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt genügt es, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen gegeben sind. Vorgänge, die Anlass zu der Prüfung einer Übernahme der Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt geben, übersendet die Staatsanwaltschaft diesem unverzüglich. Können in den Fällen des § 120 Abs. 1 die Beamten der Staatsanwaltschaft eines Landes und der Generalbundesanwalt sich nicht darüber einigen, wer von ihnen die Verfolgung zu übernehmen hat, so entscheidet der Generalbundesanwalt.
(2) Der Generalbundesanwalt gibt das Verfahren vor Einreichung einer Anklageschrift oder einer Antragsschrift (§ 435 der Strafprozessordnung) an die Landesstaatsanwaltschaft ab,
- 1.
- wenn es folgende Straftaten zum Gegenstand hat:
- a)
- Straftaten nach den §§ 82, 83 Abs. 2, §§ 98, 99 oder 102 des Strafgesetzbuches,
- b)
- Straftaten nach den §§ 105 oder 106 des Strafgesetzbuches, wenn die Tat sich gegen ein Organ eines Landes oder gegen ein Mitglied eines solchen Organs richtet,
- c)
- Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit einer der in Buchstabe a bezeichneten Strafvorschriften oder
- d)
- Straftaten nach § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, nach § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes oder nach § 4 Abs. 4 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes;
- 2.
- in Sachen von minderer Bedeutung.
(3) Eine Abgabe an die Landesstaatsanwaltschaft unterbleibt,
- 1.
- wenn die Tat die Interessen des Bundes in besonderem Maße berührt oder
- 2.
- wenn es im Interesse der Rechtseinheit geboten ist, daß der Generalbundesanwalt die Tat verfolgt.
(4) Der Generalbundesanwalt gibt eine Sache, die er nach § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 oder § 74a Abs. 2 übernommen hat, wieder an die Landesstaatsanwaltschaft ab, wenn eine besondere Bedeutung des Falles nicht mehr vorliegt.
Fachbeiträge • 14
- 1. BGH, Beschluss v. 21.09.2023Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. September 2023
- 2. Rückkehrerin Jennifer W. zu langjähriger Haftstrafe verurteiltEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-laqmani.de · 9. Oktober 2023
- 3. Berufung und RevisionEingeschränkter ZugriffWebgo-Admin · www.fachanwaltskanzleiberlin.de · 8. Oktober 2018
- 4. Stellungnahme des DAV zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen BundestagesEingeschränkter ZugriffMarc Von Harten · www.strafrechtsfragen.de · 28. August 2014
- 5. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen BundestagesEingeschränkter ZugriffMarc Von Harten · www.strafrechtsfragen.de · 12. September 2014
- 6. Höchststrafe für Todesfahrer vom Magdeburger WeihnachtsmarktEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 26. Juni 2026
- 7. Generalbundesanwalt übernimmt 'Vulkan'Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 6. Januar 2026
- 8. #7/2025Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 21. August 2025
Öffentliche Quellen • 66
- 1. 19/747 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/509 - Reaktionen auf Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland seit 2015Bundestag Drucksachen · 14. Februar 2018
- 2. 18/13702 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13485 - Verstärkte Spionageaktivitäten der Türkei und Verfolgung von Erdogan-KritikernBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2017
- 3. 18/11640 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/9525, 18/10146, 18/10307 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen VermögensabschöpfungBundestag Drucksachen · 22. März 2017
- 4. 19/4636 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3926 - Die Situation in der Türkei und Auswirkungen auf die deutsch-türkischen BeziehungenBundestag Drucksachen · 28. September 2018
- 5. 18/13603 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13273 - Die asylpolitischen Libyen-Pläne der EU-Innenminister im Kontext der humanitären Lage vor OrtBundestag Drucksachen · 19. September 2017
- 6. 19/6684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6292 - Islamistischer Terrorismus in DeutschlandBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2018
- 7. 19/3909 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3457 - Gefangene IS-Mitglieder aus Deutschland in Syrien und dem IrakBundestag Drucksachen · 22. August 2018
- 8. 18/11947 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. April 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. April 2017