(1) Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen.
(2) Umschulende haben die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses. Bei Abschluss eines Umschulungsvertrages ist eine Kopie des Umschulungsvertrages beizufügen.
(3) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Umschulung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 und 3 sowie § 39 Absatz 2 und die §§ 40 bis 42a, 46 und 47 gelten entsprechend.
(4) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.
Fußnote
(+++ §§ 59 bis 70: Zur Nichtgeltung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
(+++ § 62 Abs. 4: Zur Anwendung vgl. § 7 BodVerkFKrV +++)
Fachbeiträge • 3
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 1. August 2026
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 3. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/10815 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen BildungBundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 2. 19/12798 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung - Drucksache 19/10815 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. August 2019
- 3. 19/14431 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10815, 19/12798, 19/13175 Nr. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11154 - Berufliche Bildung stärken - Keinen zurücklassen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Manfred Todtenhausen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11119 - Innovationsinitiative Handwerk - Attraktiver, progressiver, zukunftsfester d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11106 - Exzellenzinitiative Berufliche Bildung - Ein Update für die Aus- und Weiterbildung in der neuen Arbeitswelt e) zu dem Antrag der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10757 - Berufsbildungsgesetz zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausbauen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10219 - Berufliche Bildung modernisieren, Recht auf Ausbildung umsetzenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 4. 19/30950 - Unterrichtung: Bericht der Enquete-Kommission Berufliche Bildung in der digitalen ArbeitsweltBundestag Drucksachen · 22. Juni 2021
- 5. 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2024