(1) Den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten oder der Geprüften Berufsspezialistin erlangt, wer eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.
(2) In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling
- 1.
- die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und
- 2.
- die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat.
(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:
- 1.
- der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- 2.
- das Zeugnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die Ausübung eines Ausbildungsberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 6.
(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der ersten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Geprüfter Berufsspezialist für“ oder „Geprüfte Berufsspezialistin für“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Diese Abschlussbezeichnung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer
- 1.
- die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
- 2.
- die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.
Fußnote
(+++ § 53a bis 53e Abs. 1 bis 3: Zur Nichtgeltung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
(+++ § 53b Abs. 3: Zur erstmaligen Anwendung ab 1.1.2025 vgl. § 106 Abs. 4 Satz 1 +++)
Fachbeiträge • 5
- 1. Bachelor ProfessionalEingeschränkter Zugriffwww.rak-muenchen.de · 4. September 2026
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- 5. Rechtsanwaltskammer SachsenEingeschränkter Zugriffwww.rak-sachsen.de · 31. August 2021
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/12798 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung - Drucksache 19/10815 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. August 2019
- 2. 19/15273 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 18. November 2019
- 3. 20/10857 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)Bundestag Drucksachen · 27. März 2024
- 4. 20/7409 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6518, 20/7116 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5225 - Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6549 - Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2023