(1) Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die §§ 37 bis 39 gelten entsprechend.
(2) Die Zwischenprüfung entfällt, sofern
- 1.
- die Ausbildungsordnung vorsieht, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, oder
- 2.
- die Ausbildungsordnung vorsieht, dass auf die Dauer der durch die Ausbildungsordnung geregelten Berufsausbildung die Dauer einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung im Umfang von mindestens zwei Jahren anzurechnen ist, und die Vertragsparteien die Anrechnung mit mindestens dieser Dauer vereinbart haben.
(3) Umzuschulende sind auf ihren Antrag zur Zwischenprüfung zuzulassen.
Fußnote
(+++ §§ 27 bis 49: Zur Nichtgeltung vgl. § 3 Abs. 3 +++)
Fachbeiträge • 17
- 1. Steuerfachangestellte*r - Neuordnung nach 24 JahrenEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 12. Februar 2020
- 2. Steuerfachangestellte*r - Neuordnung nach 24 JahrenEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 12. Februar 2020
- 3. Ostchemie: Unternehmen bekennen sich zur dualen AusbildungEingeschränkter Zugriffwww.nordostchemie.de · 14. Dezember 2022
- 4. Ostchemie: Unternehmen bekennen sich zur dualen AusbildungEingeschränkter Zugriffwww.nordostchemie.de · 14. Dezember 2022
- 5. Infos der Bayerischen Landesapothekerkammer für AusbilderEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 10. September 2024
- 6. Infos der Bayerischen Landesapothekerkammer für AusbilderEingeschränkter Zugriffwww.blak.de · 10. September 2024
- 7. BSG Urteil vom 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 REingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 3. November 2021
- 8. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/10815 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen BildungBundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 2. 19/12798 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung - Drucksache 19/10815 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. August 2019