(1) Der Träger der praktischen Ausbildung trägt die Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung einschließlich ihrer Organisation. Er schließt mit der oder dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag.
(2) Träger der praktischen Ausbildung können ausschließlich Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 sein,
- 1.
- die eine Pflegeschule selbst betreiben oder
- 2.
- die mit mindestens einer Pflegeschule einen Vertrag über die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts geschlossen haben.
(3) Der Träger der praktischen Ausbildung hat über Vereinbarungen mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen zu gewährleisten, dass
- 1.
- die vorgeschriebenen Einsätze der praktischen Ausbildung in den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen durchgeführt werden können und
- 2.
- die Ausbildung auf der Grundlage eines Ausbildungsplans zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden kann, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.
(4) Die Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung nach Absatz 3 können von einer Pflegeschule wahrgenommen werden, wenn Trägeridentität besteht oder soweit der Träger der praktischen Ausbildung die Wahrnehmung der Aufgaben durch Vereinbarung auf die Pflegeschule übertragen hat. Die Pflegeschule kann in diesem Rahmen auch zum Abschluss des Ausbildungsvertrages für den Träger der praktischen Ausbildung bevollmächtigt werden.
(5) Auszubildende sind für die gesamte Dauer der Ausbildung Arbeitnehmer im Sinne von § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes oder von § 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes des Trägers der praktischen Ausbildung. Träger der praktischen Ausbildung bleibt auch in den Fällen des Absatzes 4 die Einrichtung nach den Absätzen 1 und 2.
Fachbeiträge • 5
- 1. Der Ausbildungsplan...Eingeschränkter Zugriffwww.bad-ev.de · 2. Oktober 2026
- 2. Der Ausbildungsplan...Eingeschränkter Zugriffwww.bad-ev.de · 25. März 2027
- 3. Der Ausbildungsplan...Eingeschränkter Zugriffwww.bad-ev.de · 2. Oktober 2026
- 4. Der Ausbildungsplan...Eingeschränkter Zugriffwww.bad-ev.de · 7. Oktober 2027
- 5. Generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum PflegefachmannEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 19/2707 - Verordnung: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 2018
- 2. 19/3045 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit - Drucksachen 19/2707, 19/2768 Nr. 2 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2018
- 3. 19/10548 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10111 - Stand zur Umsetzung der PflegeausbildungsreformBundestag Drucksachen · 29. Mai 2019
- 4. 19/13176 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. September 2019
- 5. 19/13825 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen AssistentenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 6. 19/13585 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/9770 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/9970 - Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9912 - Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten d) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/9272 - Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichernBundestag Drucksachen · 25. September 2019
- 7. 19/17407 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. Februar 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 28. Februar 2020
- 8. 19/23449 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/22781 - Einstieg in die generalistische Pflegeausbildung während der COVID-19-PandemieBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2020