(1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit werden ermächtigt, für Zwecke dieses Gesetzes, gemeinsam durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates jährliche Erhebungen über die bei der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4 zur Erfüllung der Aufgaben nach Teil 2 Abschnitt 3, auch in Verbindung mit § 39a Absatz 3 oder § 59 Absatz 1, jeweils vorliegenden Daten als Bundesstatistik anzuordnen und das Verfahren zur Ermittlung und Erhebung der Daten nach § 62 zu regeln. Die Statistik kann folgende Sachverhalte umfassen:
- 1.
- die Träger der praktischen Ausbildung, die Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung, die jeweils weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen sowie die Pflegeschulen,
- 2.
- die in der beruflichen oder hochschulischen Ausbildung befindlichen Personen nach Geschlecht, Geburtsjahr, Beginn und Ende der Ausbildung, Grund der Beendigung der Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung,
- 3.
- die Ausbildungsvergütungen.
(2) Die Befugnis der Länder, zusätzliche, von Absatz 1 nicht erfasste Erhebungen über Sachverhalte des Pflege- oder Gesundheitswesens als Landesstatistik anzuordnen, bleibt unberührt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 18/12847 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/7823 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)Bundestag Drucksachen · 21. Juni 2017
- 2. 19/8921 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8253 - Datenlage zum Personalbedarf in der PflegeBundestag Drucksachen · 28. März 2019
- 3. 19/12437 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. August 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. August 2019
- 4. 19/12234 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. August 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. August 2019
- 5. 19/17308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Februar 2020
- 6. 19/26822 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)Bundestag Drucksachen · 19. Februar 2021
- 7. 19/27214 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) - Drucksache 19/26822 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 3. März 2021
- 8. 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023