(1) Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten der oder des Auszubildenden von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts abweicht, ist nichtig.
(2) Eine Vereinbarung, durch die die oder der Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer oder seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt wird, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn die oder der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses für die Zeit nach dessen Beendigung ein Arbeitsverhältnis eingeht.
(3) Nichtig ist auch eine Vereinbarung über
- 1.
- die Verpflichtung der oder des Auszubildenden, für die praktische Ausbildung eine Entschädigung oder für die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht an der Pflegeschule eine Vergütung oder ein Schulgeld zu zahlen,
- 2.
- Vertragsstrafen,
- 3.
- den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen und
- 4.
- die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschalbeträgen.
Fußnote
(+++ § 24: Zur Nichtanwendung vgl. § 25 +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Unwirksame Rückzahlungsregelungen in FortbildungsverträgenEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 19. Mai 2026
- 2. Rückzahlung von FortbildungskostenEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 10. Mai 2025
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/2707 - Verordnung: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)Bundestag Drucksachen · 13. Juni 2018
- 2. 19/3045 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit - Drucksachen 19/2707, 19/2768 Nr. 2 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)Bundestag Drucksachen · 27. Juni 2018
- 3. 20/8105 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 4. 20/13634 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 5. 21/1493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen PflegefachassistenzausbildungBundestag Drucksachen · 8. September 2025