(1) Der Verbraucher hat unter den Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 Satz 1 das Recht, einen nach § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannten Verband oder eine Stelle nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes zu beauftragen, in seinem Namen oder an seiner Stelle Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den an ihn gerichteten Bescheid nach § 32 Absatz 3 oder gegen dessen Unterlassen einzulegen. Die Vertretungsbefugnis nach Satz 1 gilt auch vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Handeln Verbände oder Stellen nach Satz 1 anstelle von Verbrauchern, so können sie den Rechtsstreit auch vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht selbst führen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sie durch Personen mit der Befähigung zum Richteramt handeln.
(2) Nach § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannte Verbände oder Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes können, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen an sie gerichteten Bescheid oder gegen das Unterlassen einlegen, wenn sie geltend machen, dass
- 1.
- eine Bestimmung dieses Gesetzes oder eine Bestimmung der aufgrund des § 3 Absatz 2 erlassenen Rechtsverordnung verletzt ist und
- 2.
- die Verletzung nach Nummer 1 ihren satzungsmäßigen Aufgabenbereich berührt.
Fachbeiträge • 4
- 1. BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen erklärtEingeschränkter ZugriffDavid Weihbrecht · www.activemind.legal · 28. Juni 2025
- 2. Aktuelles zum Thema ZahlungsdiensteEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 1. April 2026
- 3. Aktuelles zur AnlageberatungEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 31. März 2026
- 4. Aktuelles zu MiFID IIEingeschränkter Zugriffhttps://recht-umschau.de/ · 31. März 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/29893 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28653, 19/29641 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24633 - Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen - Barrierefreiheit umfassend umsetzenBundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 2. 19/29641 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes - Drucksache 19/28653 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021