Version
1. Januar 2019
1. Januar 2019
>
Version
1. August 2022
1. August 2022
>
Version
15. September 2022
15. September 2022
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Außer in den Fällen des § 9a Absatz 6, § 12 Absatz 6, § 13 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
(2) Enthält ein Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bestimmungen im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 3 und 4, auch in Verbindung mit § 9a Absatz 2, des § 9a Absatz 6, § 12 Absatz 6, § 13 Absatz 4, § 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 oder § 15 Absatz 4, so gelten diese Bestimmungen auch zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn die Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen ihnen vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebes überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.
Fachbeiträge • 17
- 1. Inflationsausgleichsprämie - und die (Alters-)TeilzeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. August 2026
- 2. Befristetes Arbeitsverhältnis - und der Widerspruch gegen seine VerlängerungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. November 2014
- 3. Teilzeitbeschäftigte - und ihre Diskriminierung bei der VergütungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 4. Dezember 2020
- 4. BAG Urteil vom 13.11.2025 - 6 AZR 131/25Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 13. November 2025
- 5. Tarifliche Altersfreizeit in der chemischen Industrie - und die Diskriminierung TeilzeitbeschäftigterEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Juli 2020
- 6. Öffentlicher Dienst 9Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 9. Oktober 2015
- 7. tv-l teilzeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 10. Dezember 2015
- 8. TeilzeitbeschäftigungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 16. März 2022