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1. Oktober 2009
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18. August 2021
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31. Dezember 2024
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(1) In dem Verfahren wegen Erteilung der Zwangslizenz kann dem Kläger auf seinen Antrag die Benutzung der Erfindung durch einstweilige Verfügung gestattet werden, wenn er glaubhaft macht, daß die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 bis 6 vorliegen und daß die alsbaldige Erteilung der Erlaubnis im öffentlichen Interesse dringend geboten ist.
(2) Der Erlaß der einstweiligen Verfügung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller wegen der dem Antragsgegner drohenden Nachteile Sicherheit leistet.
(3) Das Patentgericht entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung. Die Bestimmungen des § 82 Absatz 4 Satz 2 und des § 84 gelten entsprechend.
(4) Mit der Zurücknahme oder der Zurückweisung der Klage auf Erteilung der Zwangslizenz (§§ 81 und 85a) endet die Wirkung der einstweiligen Verfügung; ihre Kostenentscheidung kann geändert werden, wenn eine Partei innerhalb eines Monats nach der Zurücknahme oder nach Eintritt der Rechtskraft der Zurückweisung die Änderung beantragt.
(5) Erweist sich die Anordnung der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Antragsteller verpflichtet, dem Antragsgegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Durchführung der einstweiligen Verfügung entstanden ist.
(6) Das Urteil, durch das die Zwangslizenz zugesprochen wird, kann auf Antrag gegen oder ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Wird das Urteil aufgehoben oder geändert, so ist der Antragsteller zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Antragsgegner durch die Vollstreckung entstanden ist.
Fachbeiträge • 8
- 1. Bundesgerichtshof bestätigt Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Zwangslizenz für CholesterinsenkerEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 4. Juni 2019
- 2. BPatG zur Erlaubnis der Erfindungsnutzung durch einstweilige VerfügungEingeschränkter ZugriffCbh Redaktion · www.cbh.de · 18. Februar 2019
- 3. Patentrecht: Einstweilige Benutzungserlaubnis für AIDS-Medikament erteiltEingeschränkter ZugriffJochen · www.kanzlei-mww.de · 2. November 2016
- 4. Patentrecht: Bundesgerichtshof gestattet weiteren Vertrieb eines HIV-MedikamentsEingeschränkter ZugriffJochen · www.kanzlei-mww.de · 13. Juli 2017
- 5. Neues von der ZwangslizenzEingeschränkter Zugriffwww.preubohlig.de · 18. September 2019
- 6. Neues zur patentrechtlichen Zwangslizenz für ArzneimittelEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Petrack · www.melchers-law.com · 18. August 2019
- 7. BPatG erteilt Benutzungserlaubnis für AIDSEingeschränkter ZugriffElisa Beckamp, Ll.M · www.lto.de · 2. September 2016
- 8. Weiterer Vertrieb eines HIVEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 7. November 2017
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/9408 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8758 - Das Biopatent nach den Entscheidungen Brokkoli I/II und Tomate I/IIBundestag Drucksachen · 12. April 2019
- 2. 19/8758 - Kleine Anfrage: Das Biopatent nach den Entscheidungen Brokkoli I/II und Tomate I/IIBundestag Drucksachen · 27. März 2019
- 3. 19/21826 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21534 - Versorgung und Preisgestaltung bei RemdesivirBundestag Drucksachen · 25. August 2020
- 4. 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021