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7. Oktober 2012
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7. März 2013
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4. März 2024
4. März 2024
(1) Das Gericht kann im Urteil die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ausdrücklich einem nachträglichen Beschluss vorbehalten, wenn
- 1.
- nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten die getroffenen Feststellungen noch nicht die in § 21 Absatz 1 Satz 1 vorausgesetzte Erwartung begründen können und
- 2.
- auf Grund von Ansätzen in der Lebensführung des Jugendlichen oder sonstiger bestimmter Umstände die Aussicht besteht, dass eine solche Erwartung in absehbarer Zeit (§ 61a Absatz 1) begründet sein wird.
(2) Ein entsprechender Vorbehalt kann auch ausgesprochen werden, wenn
- 1.
- in der Hauptverhandlung Umstände der in Absatz 1 Nummer 2 genannten Art hervorgetreten sind, die allein oder in Verbindung mit weiteren Umständen die in § 21 Absatz 1 Satz 1 vorausgesetzte Erwartung begründen könnten,
- 2.
- die Feststellungen, die sich auf die nach Nummer 1 bedeutsamen Umstände beziehen, aber weitere Ermittlungen verlangen und
- 3.
- die Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung zu erzieherisch nachteiligen oder unverhältnismäßigen Verzögerungen führen würde.
(3) Wird im Urteil der Vorbehalt ausgesprochen, gilt § 16a entsprechend. Der Vorbehalt ist in die Urteilsformel aufzunehmen. Die Urteilsgründe müssen die dafür bestimmenden Umstände anführen. Bei der Verkündung des Urteils ist der Jugendliche über die Bedeutung des Vorbehalts und seines Verhaltens in der Zeit bis zu der nachträglichen Entscheidung zu belehren.
Fachbeiträge • 20
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/11933 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)Bundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 19/13837 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im JugendstrafverfahrenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 3. 21/7509 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. August 2026
- 4. 21/7463 - Kleine Anfrage: Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den CSD in Berlin am 25.07.2026Bundestag Drucksachen · 3. August 2026
- 5. 21/7826 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7463 - Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juni 2026Bundestag Drucksachen · 2. September 2026