(1) Hat der Jugendrichter die Überzeugung erlangt, daß sich ein zu Jugendstrafe verurteilter Jugendlicher durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat, so erklärt er von Amts wegen oder auf Antrag des Verurteilten, des Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters den Strafmakel als beseitigt. Dies kann auch auf Antrag des Staatsanwalts oder, wenn der Verurteilte im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig ist, auf Antrag des Vertreters der Jugendgerichtshilfe geschehen. Die Erklärung ist unzulässig, wenn es sich um eine Verurteilung nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches handelt.
(2) Die Anordnung kann erst zwei Jahre nach Verbüßung oder Erlaß der Strafe ergehen, es sei denn, daß der Verurteilte sich der Beseitigung des Strafmakels besonders würdig gezeigt hat. Während des Vollzugs oder während einer Bewährungszeit ist die Anordnung unzulässig.
Fachbeiträge • 7
- 1. JGG " Schnelle Termine " 24/7 NotrufEingeschränkter ZugriffVolker Dembski · www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org · 20. Oktober 2023
- 2. Clemens Louis Rechtsanwalt & Strafverteidiger in EssenEingeschränkter ZugriffClemens Louis · www.rechtsanwalt-louis.de · 11. Juli 2016
- 3. Wann ist man vorbestraft, und steht das im Führungszeugnis?Eingeschränkter ZugriffVirginia Elisabeth Von Burgsdorff · www.hanse-strafrecht.de · 8. August 2026
- 4. Louis & Michaelis Rechtsanwälte und StrafverteidigerEingeschränkter ZugriffHeike Michaelis · www.rechtsanwaeltin-michaelis.de · 11. Juli 2016
- 5. Jugendstrafe, Straferlass - und keine EinbürgerungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. August 2014
- 6. LehrstuhlinhaberEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
- 7. LehrstuhlinhaberEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/13837 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im JugendstrafverfahrenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 2. 21/6584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712Bundestag Drucksachen · 22. Juni 2026