Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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31. Dezember 2006
31. Dezember 2006
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1. Oktober 2009
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13. Dezember 2019
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4. März 2024
4. März 2024
(1) Gegen einen Jugendlichen kann Privatklage nicht erhoben werden. Eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften durch Privatklage verfolgt werden kann, verfolgt der Staatsanwalt auch dann, wenn Gründe der Erziehung oder ein berechtigtes Interesse des Verletzten, das dem Erziehungszweck nicht entgegensteht, es erfordern.
(2) Gegen einen jugendlichen Privatkläger ist Widerklage zulässig. Auf Jugendstrafe darf nicht erkannt werden.
(3) Der erhobenen öffentlichen Klage kann sich als Nebenkläger nur anschließen, wer verletzt worden ist
- 1.
- durch ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder nach § 239 Absatz 3, § 239a oder § 239b des Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist,
- 2.
- durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, oder
- 3.
- durch ein Verbrechen nach § 251 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches.
Fachbeiträge • 14
- 1. Nebenklage mit dem Ziel eines FreispruchsEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de · 11. August 2020
- 2. Nebenklage im JugendstrafverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de · 1. September 2020
- 3. Was ist eine Nebenklage und welche Rechte hat ein Nebenkläger?Eingeschränkter ZugriffDr. Marc Herzog · www.drherzog.de · 3. September 2026
- 4. Strafrecht & Nebenklage: Nebenkläger darf auch Freispruch anstrebenEingeschränkter ZugriffDr. Marc Herzog · www.drherzog.de · 1. September 2026
- 5. Was ist mittelbare Täterschaft?Eingeschränkter ZugriffNils Winkler · www.wiking.legal · 16. Januar 2026
- 6. JGG " Schnelle Termine " 24/7 NotrufEingeschränkter ZugriffVolker Dembski · www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org · 20. Oktober 2023
- 7. Nebenklage & AdhäsionsverfahrenEingeschränkter ZugriffMartin Liebert · www.liebert-roeth.de · 17. April 2022
- 8. Fachanwalt Strafrecht BerlinEingeschränkter ZugriffMartin Liebert · www.liebert-roeth.de · 17. April 2022
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/13837 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im JugendstrafverfahrenBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2019
- 2. 19/15161 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/14747 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14972, 19/15082 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11090 - Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung audio-visueller Aufzeichnungen in Strafprozessen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Dr. Jürgen Martens, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14244 - Strafprozesse effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher gestalten e) zu dem Antrag der Abgeordneten Canan Bayram, Katja Keul, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/13515 - Modernisierung des Strafverfahrens durch digitale Dokumentation der HauptverhandlungBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 3. 21/7259 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Jugendstrafverfahren bei SexualdeliktenBundestag Drucksachen · 22. Juli 2026