Im Sinne dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist oder sind
- 1.
- Cannabinoide: Inhaltsstoffe von Cannabis, die sich an Rezeptoren des Endocannabinoidsystems im menschlichen Körper binden können;
- 2.
- Tetrahydrocannabinol (THC): die natürliche Wirkstoffgruppe Delta-9-Tetrahydrocannabinol;
- 3.
- Cannabidiol (CBD): die natürliche Wirkstoffgruppe Cannabidiol;
- 4.
- Marihuana: die getrockneten Blüten und die blütennahen Blätter der Cannabispflanze;
- 5.
- Haschisch: das abgesonderte Harz der Cannabispflanze;
- 6.
- Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen;
- 7.
- Vermehrungsmaterial: Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen;
- 8.
- Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von
- a)
- Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes,
- b)
- CBD,
- c)
- Vermehrungsmaterial,
- d)
- Nutzhanf und
- e)
- Pflanzen als Teil von bei der Rübenzüchtung gepflanzten Schutzstreifen, wenn sie vor der Blüte vernichtet werden;
- 9.
- Nutzhanf: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen,
- a)
- wenn der Verkehr mit ihnen - ausgenommen der Anbau - ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen, und
- aa)
- sie aus dem Anbau in Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Hanfsorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und die nach Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten (ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union Reihe C veröffentlicht sind, oder
- bb)
- ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3 Prozent nicht übersteigt oder
- b)
- wenn
- aa)
- sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die
- aaa)
- die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder
- bbb)
- für eine Direktzahlung nach den Vorschriften über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union in Betracht kommen, und
- bb)
- der Anbau ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut von Hanfsorten erfolgt, die am 15. März des Anbaujahres im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und die nach Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG in der jeweils geltenden Fassung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union Reihe C veröffentlicht sind;
- 10.
- Zubereitung: ein Stoffgemisch oder die Lösung eines oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Stoffgemischen und Lösungen, unabhängig von dem Aggregatzustand des Stoffgemischs oder der Lösung;
- 11.
- Eigenanbau: nichtgewerblicher Anbau zum Zweck des Eigenkonsums;
- 12.
- privater Eigenanbau: der Eigenanbau im Bereich der Wohnung;
- 13.
- Anbauvereinigungen:
- a)
- eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder
- b)
- eingetragene Genossenschaften,
- 14.
- Werbung: jede Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern, unabhängig davon, ob die Kommunikation über das gesprochene Wort persönlich oder im Hörfunk, digital, in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume einschließlich Schaufensterwerbung erfolgt; als Werbung gilt auch solche kommerzielle Kommunikation, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sie von einem nicht unerheblichen Teil der Adressatinnen und Adressaten als Werbung für Cannabis gemäß dem ersten Halbsatz wahrgenommen wird;
- 15.
- Sponsoring: jede Förderung von Einzelpersonen, Anbauvereinigungen oder Veranstaltungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern; ausgenommen sind Förderungen im Binnenverhältnis zwischen einer Anbauvereinigung und ihren Mitgliedern;
- 16.
- Wohnsitz: der Ort, an dem eine Person seit mindestens sechs Monaten eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird;
- 17.
- gewöhnlicher Aufenthalt: der Ort, an dem sich eine Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt; solche Umstände sind bei einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt an einem Ort von mindestens sechs Monaten Dauer anzunehmen, wobei kurzfristige Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben;
- 18.
- Kinder: Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- 19.
- Jugendliche: Personen, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- 20.
- Heranwachsende: Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben;
- 21.
- Gewächshäuser: in oder außerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten befindliche, in sich abgeschlossene Anbauorte für Cannabispflanzen oder Vermehrungsmaterial;
- 22.
- befriedetes Besitztum: eine Anbaufläche, ein Grundstück, ein Gewächshaus, ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, die, das oder der von der berechtigten Person in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzvorrichtungen gegen das beliebige Betreten gesichert ist;
- 23.
- Präventionsbeauftragter: die für den Gesundheits- und Jugendschutz sowie für Sucht- und Präventionsfragen beauftragte Person;
- 24.
- Angehörige:
- a)
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte oder der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, die die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist, sowie
- b)
- Pflegeeltern und Pflegekinder.
Fachbeiträge • 63
- 1. Cannabis-Legalisierung: Die häufigsten Fragen und AntwortenEingeschränkter ZugriffUlf Matzen · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 8. April 2024
- 2. was nach dem KCanG strafbar geblieben istEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 29. September 2026
- 3. Leon RademacherEingeschränkter Zugriffwww.rgra.de · 28. Februar 2025
- 4. Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte MünchenEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 31. März 2022
- 5. Strafenkatalog in § 34 KCanG CannabisgesetzEingeschränkter ZugriffKonstantin Grubwinkler · www.rgra.de · 3. August 2024
- 6. Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) - RA KaiserEingeschränkter ZugriffStrafverteidiger Bielefeld - Ralf Kaiser · www.anwaltkaiser.de · 27. Februar 2020
- 7. Zweigverein - Gesamtverein - Cannabis AnbauvereinigungenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 8. Mai 2025
- 8. BGH, Beschluss v. 24.04.2024Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 24. April 2024
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 2. 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleitenBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 3. 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023
- 4. 20/12238 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11861 - Praktische Anwendung und Auswirkungen des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis innerhalb der BundeswehrBundestag Drucksachen · 8. Juli 2024
- 5. 20/14043 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - NutzhanfliberalisierungBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2024
- 6. 20/11462 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Mai 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 17. Mai 2024
- 7. 20/12683 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12437 - Ankündigungen des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir zum landwirtschaftlichen Anbau von HanfBundestag Drucksachen · 19. August 2024
- 8. 21/1188 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1047 - Wirtschaftliche Perspektive von NutzhanfBundestag Drucksachen · 11. August 2025