(1) Verstößt eine minderjährige Person gegen § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 12, ohne sich nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 12 strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde unverzüglich die Personensorgeberechtigten hierüber zu informieren.
(2) Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde darüber hinaus unverzüglich den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren und die aus ihrer Sicht zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos erforderlichen Daten zu übermitteln. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung können insbesondere bei Hinweisen auf ein riskantes Konsumverhalten unter besonderer Berücksichtigung des Alters der minderjährigen Person vorliegen. § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz gilt entsprechend.
(3) Der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.
Fachbeiträge • 9
- 1. Wie viel Gramm Cannabis sind erlaubt?Eingeschränkter ZugriffDr. Heiko Löw · www.anwalt-loew.de · 5. Oktober 2026
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- 4. Anwaltskanzlei Linke&BaumgartnerEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Christian Keßler · www.mein-rechtsanwalt-hilft.de · 18. Mai 2024
- 5. Verbot des Konsums von Cannabis auf GroßveranstaltungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 16. Juni 2024
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- 8. Kein Konsumanstieg seit 2024Eingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 31. März 2026
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/8704 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)Bundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 2. 20/10426 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8704, 20/8763 - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/8735 - Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern - Aufklärung, Prävention und Forschung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8869 - Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleitenBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 3. 20/8763 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) - Drucksache 20/8704 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023
- 4. 21/983 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/768 - Mögliche Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die psychische Gesundheit Jugendlicher und junger ErwachsenerBundestag Drucksachen · 21. Juli 2025
- 5. 21/1125 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/919 - Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis - Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPDBundestag Drucksachen · 1. August 2025