(1) Die Kastration durch einen Arzt ist nicht als Körperverletzung strafbar, wenn
- 1.
- der Betroffene einwilligt (§ 3),
- 2.
- die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um bei dem Betroffenen schwerwiegende Krankheiten, seelische Störungen oder Leiden, die mit seinem abnormen Geschlechtstrieb zusammenhängen, zu verhüten, zu heilen oder zu lindern,
- 3.
- der Betroffene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,
- 4.
- für ihn körperlich oder seelisch durch die Kastration keine Nachteile zu erwarten sind, die zu dem mit der Behandlung angestrebten Erfolg außer Verhältnis stehen, und
- 5.
- die Behandlung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgenommen wird.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1, 3 bis 5 ist die Kastration durch einen Arzt auch dann nicht als Körperverletzung strafbar, wenn bei dem Betroffenen ein abnormer Geschlechtstrieb gegeben ist, der nach seiner Persönlichkeit und bisherigen Lebensführung die Begehung rechtswidriger Taten im Sinne der §§ 176 bis 178, 211, 212, 223 bis 227 des Strafgesetzbuches erwarten läßt, und die Kastration nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um dieser Gefahr zu begegnen und damit dem Betroffenen bei seiner künftigen Lebensführung zu helfen.
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 8/2947 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)Bundestag Drucksachen · 5. Juni 1979
- 2. 11/2961 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. September 1988 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 1988
- 3. 11/4403 - Kleine Anfrage: 20 Jahre KastrationsgesetzBundestag Drucksachen · 21. April 1989
- 4. 11/5517 - Große Anfrage: Unersetzbarkeit der persönlichen Einwilligung bei Sterilisation, Abtreibung und KastrationBundestag Drucksachen · 31. Oktober 1989
- 5. 11/4496 - Antwort: 20 Jahre KastrationsgesetzBundestag Drucksachen · 8. Mai 1989
- 6. 11/8397 - Antwort: Unersetzbarkeit der persönlichen Einwilligung bei Sterilisation, Abtreibung und KastrationBundestag Drucksachen · 31. Oktober 1990
- 7. 12/4584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 175, 182 StGB (... StrÄndG)Bundestag Drucksachen · 18. März 1993
- 8. 12/7035 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/4584 - Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 175, 182 StGB (... StrÄndG) b) Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 12/4232 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 176a, 182 StGB) c) Gesetzentwurf der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 12/1899 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen - Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/DDR d) Gesetzentwurf der Gruppe der PDS/Linke Liste - Drucksache 12/850 - Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsgleichstellung von Homosexualität und Heterosexualität im Strafrecht (Sexualgleichstellungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 9. März 1994