1. Mai 2010
29. Juli 2017
9. Dezember 2022
31. Oktober 2024
(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,
- 1.
- wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
- 2.
- wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
- a)
- eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
- b)
- eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend.
(3) Die Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis dürfen von der entgegennehmenden Stelle nur verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung der Eignung der Person für eine Tätigkeit, die Anlass zu der Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, erforderlich ist. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie sind unverzüglich zu löschen, wenn die Person die Tätigkeit, die Anlass zu der Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, nicht ausübt. Die Daten sind spätestens sechs Monate nach der letztmaligen Ausübung der Tätigkeit zu löschen.
Fachbeiträge • 83
- 1. § 183 StGB - exhibitionistische Handlungen, VerteidigungEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 21. Oktober 2026
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Öffentliche Quellen • 23
- 1. 16/12427 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des BundeszentralregistergesetzesBundestag Drucksachen · 25. März 2009
- 2. 16/12429 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. März 2009
- 3. 16/13028 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12427- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des BundeszentralregistergesetzesBundestag Drucksachen · 13. Mai 2009
- 4. 17/11471 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)Bundestag Drucksachen · 14. November 2012
- 5. 17/13537 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11471 (neu) - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/5313 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im GerichtsvollzieherkostenrechtBundestag Drucksachen · 15. Mai 2013
- 6. 17/13222 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer RegisterauskunftBundestag Drucksachen · 23. April 2013
- 7. 18/9097 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/8210, 18/8626 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Cornelia Möhring, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/7719 - Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (... StrÄndG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Keul, Ulle Schauws, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5384 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und VergewaltigungBundestag Drucksachen · 6. Juli 2016
- 8. 18/7100 - Unterrichtung: Bericht über die Evaluation des BundeskinderschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2015