(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die
- 1.
- ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und
- 2.
- in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.
- 1.
- eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und
- 2.
- in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
(2) Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2) des Entleihunternehmens zu berücksichtigen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt.
(3) Innerhalb von verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) der Obergesellschaft zu berücksichtigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.
Fachbeiträge • 119
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- 8. Mandanteninformation LieferkettensorgfaltspflichtengesetzEingeschränkter ZugriffDr. Jens Nusser · www.fn.legal · 17. März 2022
Öffentliche Quellen • 20
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- 2. 20/3768 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. September 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. September 2022
- 3. 19/28649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in LieferkettenBundestag Drucksachen · 19. April 2021
- 4. 19/30543 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in LieferkettenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 5. 19/30546 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in LieferkettenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 19/30505 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Michel Brandt, Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/29279 - Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 7. 19/30544 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in LieferkettenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 8. 19/29449 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Mai 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Mai 2021