(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
(2) Der Urlaub beträgt jährlich
- 1.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
- 2.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
- 3.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
(4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes den jugendlichen Heimarbeitern für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub entsprechend Absatz 2 zu gewähren; das Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einem Urlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hundert und bei einem Urlaub von 25 Werktagen 9,5 vom Hundert.
Fachbeiträge • 49
- 1. Urlaubstage als Währung im War for Talents.Eingeschränkter ZugriffTim Blanke · www.buse.de · 15. Mai 2024
- 2. UrlaubsanspruchEingeschränkter Zugriffwww.ergo.de · 15. Juni 2022
- 3. Urlaubsanspruch, Urlaubserteilung und UrlaubsvergütungEingeschränkter ZugriffHenry Bach · www.rechtsanwalt-bach.de · 25. Oktober 2015
- 4. UrlaubsanspruchEingeschränkter Zugriffwww.ergo.de · 15. Juni 2022
- 5. Update zum UrlaubEingeschränkter ZugriffHskadmin · www.hsk-arbeitsrecht.de · 15. Februar 2022
- 6. HSK ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriffwww.hsk-arbeitsrecht.de · 8. November 2021
- 7. JugendEingeschränkter Zugriffwww.cgm.de · 6. November 2020
- 8. Arbeitsrechtliche Aspekte der ElternzeitEingeschränkter Zugriffwww.jurati.de · 18. Mai 2018
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/14431 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10815, 19/12798, 19/13175 Nr. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11154 - Berufliche Bildung stärken - Keinen zurücklassen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Manfred Todtenhausen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11119 - Innovationsinitiative Handwerk - Attraktiver, progressiver, zukunftsfester d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11106 - Exzellenzinitiative Berufliche Bildung - Ein Update für die Aus- und Weiterbildung in der neuen Arbeitswelt e) zu dem Antrag der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10757 - Berufsbildungsgesetz zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausbauen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10219 - Berufliche Bildung modernisieren, Recht auf Ausbildung umsetzenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019
- 2. 20/11069 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9874 - Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)Bundestag Drucksachen · 16. April 2024