(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
- 1.
- vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
- 2.
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
- 3.
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
(2) Auf die Arbeitszeit des Jugendlichen werden angerechnet
- 1.
- Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit,
- 2.
- Berufsschulwochen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit,
- 3.
- im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte.
(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.
Fachbeiträge • 10
- 1. Arbeitszeitberechnung während der Berufschule - welches Gesetz gilt da?Eingeschränkter ZugriffHo · www.betriebsrat.com · 25. Juli 2005
- 2. Frage zu JArbSchG, Berufsschule und Überstunden für AzubisEingeschränkter ZugriffKnallgiraffe · www.betriebsrat.com · 20. Januar 2009
- 3. Arbeit und Schule meistern: Die Schlüsselrolle der JAVEingeschränkter Zugriffwww.betriebsrat.com · 10. April 2024
- 4. Fachkanzlei für Arbeitsrecht - KölnEingeschränkter ZugriffArnd Potratz · www.ra-potratz.de · 13. September 2012
- 5. AzubisEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 29. Juni 2016
- 6. AzubisEingeschränkter Zugriffwww.verdi.de · 29. Juni 2016
- 7. Was zählt alles zur Arbeitszeit?Eingeschränkter ZugriffJana Bischoff · www.dr-fingerle.de · 9. März 2017
- 8. Berufsausbildung, Ausbildungsverhältnis und BerufsschulunterrichtEingeschränkter ZugriffDr. Hermann Gloistein · www.gloistein-partner.de · 23. September 2014
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/14431 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10815, 19/12798, 19/13175 Nr. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/11154 - Berufliche Bildung stärken - Keinen zurücklassen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Manfred Todtenhausen, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11119 - Innovationsinitiative Handwerk - Attraktiver, progressiver, zukunftsfester d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/11106 - Exzellenzinitiative Berufliche Bildung - Ein Update für die Aus- und Weiterbildung in der neuen Arbeitswelt e) zu dem Antrag der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10757 - Berufsbildungsgesetz zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausbauen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10219 - Berufliche Bildung modernisieren, Recht auf Ausbildung umsetzenBundestag Drucksachen · 23. Oktober 2019