(1) Soweit auf Grund dieses Gesetzes Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, die weder befallen noch befallsverdächtig sind, oder sonstige Gegenstände, die weder Träger von Schadorganismen sind noch im Verdacht stehen, Träger von Schadorganismen zu sein, vernichtet werden, ist eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten festzusetzen.
(2) Wird durch eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der nicht nach Absatz 1 abzugelten ist, so ist eine Entschädigung in Geld zu gewähren, soweit dies zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten erscheint.
(3) Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn der vom Eingriff Betroffene oder sein Rechtsvorgänger zu der Maßnahme durch eine Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz oder gegen eine nach diesem Gesetz erlassene Rechtsverordnung oder Anordnung Anlass gegeben hat.
(4) Für Streitigkeiten über die Entschädigungsansprüche ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/28405 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur PflanzengesundheitBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 2. 19/30713 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28182 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Andreas Bleck, Karsten Hilse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/28457 - Wissenschaftlich fundierter Insektenschutz statt hektischem Aktionismus - Deutsche Landwirte vor unverhältnismäßigen neuen Belastungen schützen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26779 - Ergebnisorientierten Insektenschutz mit Landwirten umsetzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/29752 - Naturschutz ist Klimaschutz - Mit natürlichem Klimaschutz das Arten-Aussterben und die Klimakrise bekämpfen e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 19/13031, 19/13637 Nr. 3 - Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung - Gemeinsam wirksam gegen das InsektensterbenBundestag Drucksachen · 15. Juni 2021