DoctrineDoctrine
§ 6c§ 9
  • Fachbeiträge
  • Öffentliche Quellen
  1. 32. BImSchV

§ 6d 32. BImSchV - Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden

(1) Die Marktüberwachungsbehörde hat Marktüberwachungstätigkeiten für Geräte und Maschinen, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, Vorrang einzuräumen.

(2) Die Marktüberwachungsbehörde hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union während eines Notfallmodus für den Binnenmarkt zu unterstützen. Auf Ersuchen der Marktüberwachungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ist die Marktüberwachungsbehörde gehalten,

1.
eigene fachkundige Beschäftigte zur vorübergehenden Verstärkung des Personals der ersuchenden Marktüberwachungsbehörde zu entsenden oder
2.
logistische Unterstützung zu leisten, insbesondere durch den Ausbau der Prüfkapazitäten für jene Geräte und Maschinen, die in dem in § 6a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind.
Weitere Inhalte
  • BAG, Urteil vom 24.05.2023 - 10 AZR 263/21
  • LSG Sachsen, Urteil vom 24.09.2025 - L 3 AS 411/24
  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2022 - 17 U 151/21
  • LG Hanau, Entscheidung vom 24.03.2023 - 2 S 107/19
  • § 57a AufenthV - Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
  • § 11 GüKG - Aufgaben
  • § 3 11. RAG
  • § 274 LAG - Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
  • § 66 KrWG - Vollzug im Bereich der Bundeswehr
  • § 295 KAGB - Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
  • § 1 MarktOWMeldV - Begriffsbestimmungen
Doctrine
Europas Legal AI Plattform
linkedinXfacebookyoutubeinstgram
Forseti SAS - USt-IdNr. FR41820867877 - Alle Rechte vorbehalten
Unterstützung
Doctrine Deutschland BlogHelp centerImpressumAllgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungTrust CenterCookie-Richtlinie
Seitenübersicht
RechtsprechungGesetze
Doctrine
Doctrine 🇫🇷Doctrine 🇮🇹
RegistrierungAnmelden