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15. November 2022
15. November 2022
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18. Februar 2026
18. Februar 2026
(1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der im Folgenden genannten Richtlinien und ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinien auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden:
- 1.
- Richtlinie 75/324/EWG betreffend Aerosolpackungen,
- 2.
- Richtlinie 2000/14/EG betreffend die Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen,
- 3.
- Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen,
- 4.
- Richtlinie 2009/48/EG betreffend die Sicherheit von Spielzeug,
- 5.
- Richtlinie 2013/53/EU betreffend Sportboote und Wassermotorräder,
- 6.
- Richtlinie 2014/29/EU betreffend einfache Druckbehälter,
- 7.
- Richtlinie 2014/33/EU betreffend Aufzüge,
- 8.
- Richtlinie 2014/34/EU betreffend Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen,
- 9.
- Richtlinie 2014/35/EU betreffend die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt,
- 10.
- Richtlinie 2014/68/EU betreffend Druckgeräte.
(2) Die §§ 6, 8, 25 Absatz 3 und 10, § 28 Absatz 2 und 3 sowie § 29 dienen der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988 in Bezug auf Produkte im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/988. Dieses Gesetz gilt auch für das Ausstellen von solchen Produkten.
(3) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme der §§ 6, 25 Absatz 3 und 10 sowie des § 28 Absatz 2 außerdem anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit verwendungsfertige Produkte auf dem Markt bereitgestellt oder ausgestellt werden, die nicht der Verordnung (EU) 2023/988 unterliegen und die auch nicht durch andere Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die Vorgaben für die Sicherheit von Produkten regeln, harmonisiert sind.
(4) Dieses Gesetz ist, soweit es nicht der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/988 dient, nicht anzuwenden auf
- 1.
- Antiquitäten,
- 2.
- gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet,
- 3.
- Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind, und
- 4.
- Umschließungen, wie ortsbewegliche Druckgeräte, Verpackungen und Tanks, für die Beförderung gefährlicher Güter, sofern diese verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen.
(5) Dieses Gesetz ist im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799) auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone anzuwenden.
(6) Dieses Gesetz ist im Übrigen anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften, die Vorgaben für die Sicherheit von Produkten regeln, entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen werden.
Fachbeiträge • 33
- 1. Anforderungen an den Verkauf eines Elektroautos für KinderEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 17. Juli 2019
- 2. Das Produktsicherheitsgesetz oder: Ein verdeckter Fallstrick für UnternehmerEingeschränkter ZugriffAdmin · www.mkrg.com · 8. November 2017
- 3. Zoll & Marktüberwachung: Wenn die Einfuhr abgelehnt wirdEingeschränkter ZugriffO&W Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.owlaw.de · 21. August 2014
- 4. Aktuelle Entwicklungen im ProduktrechtEingeschränkter ZugriffDr. Jens Nusser · www.fn.legal · 22. Februar 2022
- 5. Neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird zum 19. Februar 2026 in Kraft tretenEingeschränkter ZugriffSuhayl Ungerer · www.fn.legal · 7. Februar 2026
- 6. ProdSG auf eine Aufzuganlage in teilweise vermietetem Wohnhaus – Koch & NeumannEingeschränkter ZugriffAlexander Koch · www.kochneumann.de · 21. Juli 2013
- 7. ProduktsicherheitEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 12. Juli 2017
- 8. VG Gelsenkirchen: Heranziehung des Händlers statt des Herstellers für Kosten von MarktaufsichtsmaßnahmenEingeschränkter ZugriffAlexander Koch · www.kochneumann.de · 21. Juli 2013
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/5456 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches SozialgesetzbuchBundestag Drucksachen · 1. November 2018
- 2. 18/11241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender StrahlungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2017
- 3. 19/15620 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG)Bundestag Drucksachen · 2. Dezember 2019
- 4. 19/17589 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15620, 19/16406, 19/16578 Nr. 1.13 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/15070 - Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung - Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/16057 - Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16035 - EU-Medizinprodukteverordnung verantwortungsvoll implementieren - Patientenversorgung sicherstellenBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 5. 19/30186 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28727 - Rechts-, Versorgungs- und Produktsicherheit bei der MaskenbeschaffungBundestag Drucksachen · 31. Mai 2021
- 6. 19/28401 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der MarktüberwachungBundestag Drucksachen · 13. April 2021
- 7. 19/28517 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26942 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26189 - Anpassungen der Coronavirus-Teststrategie für das Jahr 2021 c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Dr. Janosch Dahmen, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25705 - Kapazitäten für Schnelltests massiv ausbauen, Selbstanwendung erlauben und Public-Health-Screenings ermöglichenBundestag Drucksachen · 14. April 2021
- 8. 19/26942 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021