Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
>
Version
6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für ein Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer in diesem Jahr Wehrdienst geleistet hat, um ein Zwölftel kürzen. Dem Arbeitnehmer ist der ihm zustehende Erholungsurlaub auf Verlangen vor Beginn des Wehrdienstes zu gewähren.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor seiner Einberufung nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach dem Wehrdienst im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an den Wehrdienst das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer vor seiner Einberufung mehr Urlaub erhalten als ihm nach Absatz 1 zustand, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach seiner Entlassung aus dem Wehrdienst zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
(5) Für die Zeit des Wehrdienstes richtet sich der Urlaub nach den Urlaubsvorschriften für Soldaten.
Fachbeiträge • 47
- 1. Urlaubsanspruch gemäß BUrlG im ArbeitsverhältnisEingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 30. Mai 2014
- 2. Urlaubsanspruch nach unbezahltem SonderurlaubEingeschränkter Zugriffwww.k3s-rechtsanwaelte.de · 5. Mai 2014
- 3. Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem SonderurlaubEingeschränkter ZugriffConstance Koch · www.v-g-h.de · 16. Juni 2026
- 4. Urlaubsanspruch und "Kurzarbeit (Null)"Eingeschränkter ZugriffKessler_L · www.kessler-rs.com · 8. März 2021
- 5. BAG: Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem SonderurlaubEingeschränkter ZugriffAlex · www.hms-bg.de · 16. Mai 2014
- 6. Erholungsurlaub bei unbezahltem SonderurlaubEingeschränkter ZugriffHenrik_Schwiedessen · www.kanzlei-rinklin.de · 21. Januar 2025
- 7. Arbeitsrechtliche Aspekte der ElternzeitEingeschränkter Zugriffwww.jurati.de · 18. Mai 2018
- 8. Dr. Fingerle Rechtsanwälte GbR - LeipzigEingeschränkter ZugriffDavid Meissner · www.dr-fingerle.de · 25. Januar 2018
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 2. 21/3076 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1853, 21/2581 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut,Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/1488 - Streichung der Wehrpflicht aus dem GrundgesetzBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025