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Version
1. Januar 2002
1. Januar 2002
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22. Januar 2021
22. Januar 2021
(1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind.
(2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit
- 1.
- die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
- 2.
- den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft,
- 3.
- Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind,
- 4.
- Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder
- 5.
- Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen.
(3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt.
Fachbeiträge • 11
- 1. Islamischer Staat - und das Verbreiten von PropagandamittelnEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 24. September 2026
- 2. VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 vereinsrechtliches Kennzeichenverbot - „Bandidos“Eingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 6. Juli 2019
- 3. Geplante Vereinsgesetz-Reform: Neue Pflichten für AusländervereineEingeschränkter ZugriffEva Helfenstein · www.winheller.com · 23. Juli 2026
- 4. BVerwG 6 VR 3.08, Beschluss vom 14. Mai 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 6 A 7.08, Beschluss vom 24. Februar 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 6 VR 4.08, Beschluss vom 14. Mai 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 6 A 6.08, Beschluss vom 24. Februar 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 6 A 5.08, Urteil vom 24. Februar 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/11337 - Kleine Anfrage: Überwachung von MigrantenorganisationenBundestag Drucksachen · 3. Juni 2019
- 2. 19/12101 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11337 - Überwachung von MigrantenorganisationenBundestag Drucksachen · 1. August 2019
- 3. 19/24689 - Antrag: Diskriminierung von Migrantenorganisationen im Vereinsrecht beendenBundestag Drucksachen · 25. November 2020
- 4. 19/17069 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/11240 - Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 6. Februar 2020
- 5. 19/22421 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21907 - Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von (post-)migrantischen Selbstorganisationen und Initiativen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 15. September 2020
- 6. 19/21907 - Kleine Anfrage: Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von (post)migrantischen Selbstorganisationen und Initiativen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 27. August 2020
- 7. 19/31115 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28678, 19/29638, 19/29997 Nr. 1.14 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28777 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Überführung des § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen DatenBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 8. 20/576 - Kleine Anfrage: Die rechtsextremistische Gruppierung "Graue Wölfe" und das Erdogan-Netzwerk in DeutschlandBundestag Drucksachen · 1. Februar 2022